Bestätigungsvermerk
certification note für den Vermerk, mit dem ein Übersetzer Richtigkeit und Vollständigkeit bescheinigt; die Übersetzung gilt dadurch als richtig und vollständig, ohne dass er etwas beglaubigt. Der Gegenbeweis bleibt zulässig. Im Zweifel entscheidet, ob eine Bescheinigung oder eine Beglaubigung verlangt wird.
Der geläufige Ausdruck beglaubigte Übersetzung ist rechtlich unzutreffend. Beglaubigt wird die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Abschrift, und zwar durch Behörde oder Notar; der Übersetzer bescheinigt dagegen die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner eigenen Leistung. Die Rechtsfolge ist gleichwohl erheblich: Die Übersetzung gilt damit als richtig und vollständig, der Beweis des Gegenteils bleibt aber zulässig. Der Vermerk soll Ort und Tag der Übersetzung sowie die Stellung des Übersetzers angeben und von ihm unterschrieben sein.
Der Übersetzer bescheinigt Richtigkeit und Vollständigkeit, er beglaubigt nicht.
Die Übersetzung gilt dadurch als richtig und vollständig, der Gegenbeweis bleibt zulässig.
Anzugeben sind Ort und Tag sowie die Stellung des Übersetzers; ein Stempel ist gesetzlich nicht gefordert.
Die Übersetzung bleibt eine Sachverständigenleistung und wird nicht zur öffentlichen Urkunde.
Setzt ein Übersetzer seinen Vermerk unter eine Übersetzung, entsteht daraus keine Urkunde. Steht certified translation, erwartet der Kunde ein amtliches Dokument. Für eine Auftragsbestätigung nachrangig; bei einer Apostille scheitert die Erwartung an der Rechtsnatur.
Bestätigungsvermerk zerlegt eine Maschine zu confirmation note oder certificate; die letzte Fassung suggeriert eine Bescheinigung durch eine Behörde. Weil im Deutschen ohnehin von beglaubigter Übersetzung gesprochen wird, verstärkt sich der Eindruck einer amtlichen Beglaubigung. In einer Kundenerwartung entsteht so eine Urkunde, die es nicht gibt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.