öffentliche Beglaubigung
official certification nach der amtlichen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift. Der Inhalt der Erklärung wird dabei nicht geprüft. Im Zweifel entscheidet, ob nur die Unterschrift oder auch der Inhalt bestätigt wird.
Die öffentliche Beglaubigung bestätigt, dass eine bestimmte Person die Unterschrift geleistet hat; über die Richtigkeit oder Wirksamkeit des Erklärungsinhalts sagt sie nichts. Die amtliche englische Fassung sagt official certification, für die Unterschrift allein auch attestation of signature. Der Unterschied zur Beurkundung ist der Kern: Diese nimmt den Inhalt auf, die Beglaubigung nur die Unterschrift. Wer beide mit certification übersetzt, verliert genau die Grenze, an der die Formwirksamkeit eines Grundstücksgeschäfts oder eines Erbvertrags hängt.
Die Beglaubigung erfasst nur die Unterschrift, nicht den Inhalt der Erklärung.
Beglaubigung und Beurkundung nicht mit demselben Wort übersetzen, sonst verschwindet die Grenze zwischen Form und Inhalt.
Die Beglaubigung einer Abschrift bestätigt die Übereinstimmung mit dem Original, die Unterschriftsbeglaubigung dagegen die Echtheit der Unterschrift.
Legalisation ist etwas anderes, sie bestätigt die Echtheit einer Urkunde für die Verwendung im Ausland.
Braucht eine Behörde eine Erklärung in öffentlich beglaubigter Form, genügt eine schlichte Unterschrift nicht. Steht in der Übersetzung nur certification, bleibt offen, ob der Inhalt mitgeprüft wurde. Für eine grobe Beschreibung des Vorgangs nachrangig; für die Frage, welche Form gewahrt ist, entscheidend.
Weil Beglaubigung, Beurkundung und Bestätigung im Englischen alle bei certification landen, liefert eine Maschine für alle drei dasselbe Wort. Dass hier nur die Unterschrift und nicht der Inhalt bestätigt wurde, geht verloren. Wo der Notar und das Grundstück genannt sind, hilft der Zusammenhang; in einer Formanforderung kippt die Aussage.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.