Durchgriffshaftung
piercing the corporate veil, wenn ausnahmsweise die Gesellschafter statt der Gesellschaft haften. Wörtliche Übersetzungen wie reach-through liability treffen keinen Begriff. Im Zweifel entscheidet, ob die Haftungstrennung zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern durchbrochen wird.
Durchgriffshaftung bedeutet, dass ausnahmsweise nicht nur die Gesellschaft, sondern die dahinterstehenden Gesellschafter persönlich haften, etwa bei Vermögensvermischung, existenzvernichtendem Eingriff oder Unterkapitalisierung. Das Common Law kennt denselben Gedanken unter piercing the corporate veil oder lifting the corporate veil, dem Durchstoßen des Schleiers der Rechtspersönlichkeit. Wörtliche Übersetzungen wie reach-through liability oder breakthrough liability treffen keinen etablierten Begriff. Wer sie verwendet, verschenkt die seltene Deckungsgleichheit, denn hier haben beide Rechtsordnungen für dieselbe Ausnahme dieselbe Metapher gefunden.
Wörtlich als reach-through oder breakthrough liability ist es kein englischer Begriff, piercing the corporate veil verwenden.
Die Durchgriffshaftung ist die Ausnahme, die Haftungstrennung der Regelfall, das trägt der Begriff des Durchbrechens.
Piercing und lifting the corporate veil sind austauschbar, piercing ist die geläufigere Form.
Durchgriff meint die Haftung der Gesellschafter, nicht die Haftung der Geschäftsführer, das wäre directors' liability.
Verlangt ein Gläubiger, dass die Gesellschafter persönlich für die Schulden der GmbH einstehen, trägt die Wortwahl die Ausnahme vom Trennungsprinzip. Wörtlich übersetzt entsteht ein Ausdruck ohne englischen Sinn. Grob mag shareholder liability reichen; sobald das Institut gemeint ist, gehört piercing the corporate veil hin.
Zusammengesetzt landet Durchgriffshaftung maschinell bei reach-through liability oder breakthrough liability, Fügungen ohne englischen Sinn. Der etablierte Begriff piercing the corporate veil, der genau dieselbe Ausnahme trägt, bleibt ungenutzt. Grob mag es verständlich sein; in einem Haftungsgutachten wirkt die wörtliche Fügung ratlos.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.