Amtshaftung
State liability oder official liability, wenn der Staat für Amtspflichtverletzungen seiner Beamten einsteht. Office liability trifft den Begriff nicht. Im Zweifel entscheidet, ob die Haftung für hoheitliches Handeln gemeint ist.
Amtshaftung ist die Haftung für Schäden, die ein Amtsträger durch schuldhafte Verletzung einer Amtspflicht in Ausübung hoheitlicher Gewalt verursacht, wobei die Haftung nach Paragraph 839 BGB und Artikel 34 Grundgesetz auf den Staat übergeleitet wird. Im Englischen ist State liability oder official liability gebräuchlich, genauer liability for breach of official duty. Der Fehler ist office liability, das nach der Haftung eines Büros klingt, oder administrative liability, das zu unbestimmt bleibt. Wer so übersetzt, verfehlt, dass hier gerade der Staat statt des einzelnen Beamten für hoheitliches Fehlverhalten einsteht.
Amtshaftung ist nicht office liability, office meint das Büro, gemeint ist die Haftung für hoheitliches Handeln.
Die Haftung trifft den Staat, nicht den einzelnen Beamten, das ist der Kern von Artikel 34 GG.
Official liability meint das Amt im Sinne des öffentlichen Amtes, nicht eine betriebliche Funktion.
Amtshaftung setzt hoheitliches Handeln voraus, bei fiskalischem Handeln gelten die allgemeinen Regeln.
Klagt ein Bürger auf Ersatz, weil eine Behörde rechtswidrig gehandelt hat, trägt die Wortwahl die Haftung des Staates. Steht office liability, klingt es nach der Haftung eines Büros statt nach hoheitlichem Fehlverhalten. Grob mag official liability reichen; sobald die Überleitung auf den Staat gemeint ist, gehört State liability hin.
Für Amtshaftung greift ein automatischer Übersetzer leicht zu office liability oder administrative liability, die den Kern verfehlen. Office klingt nach einem Büro, administrative bleibt vage, beides trifft nicht die Staatshaftung für hoheitliches Fehlverhalten. Wo der Kontext eindeutig ist, fällt es auf; in einem verwaltungsrechtlichen Text trägt State liability den Begriff.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.