Rechtsmangel
defect in title oder legal defect, wenn Dritte Rechte an der Kaufsache haben, die den Käufer stören. Vom Sachmangel trennen, der die Sache selbst betrifft. Im Zweifel entscheidet, ob ein fremdes Recht an der Sache besteht.
Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn Dritte in Bezug auf die Kaufsache Rechte geltend machen können, die den Käufer an der vertragsgemäßen Nutzung hindern, etwa ein bestehendes Pfandrecht oder ein nicht gelöschter Grundbucheintrag, geregelt in Paragraph 435 BGB. Im Englischen ist defect in title der passende Begriff, legal defect die allgemeinere Fügung. Der Rechtsmangel ist vom Sachmangel zu trennen, bei dem die Sache selbst körperlich oder funktional abweicht. Wer Rechtsmangel nur mit defect übersetzt, verwischt, dass hier nicht die Sache, sondern ihre Rechtslage gestört ist, und dass es um Rechte Dritter geht, nicht um die Beschaffenheit.
Rechtsmangel ist defect in title, nicht legal error, es geht um fremde Rechte an der Sache, nicht um einen Rechtsfehler im Vertrag.
Der Rechtsmangel betrifft die Rechtslage, der Sachmangel die Sache selbst, die beiden nicht vertauschen.
Auch öffentlich-rechtliche Beschränkungen können einen Rechtsmangel darstellen, wenn sie die Nutzung begrenzen.
Title meint hier den Rechtstitel an der Sache, nicht die Überschrift oder Amtsbezeichnung.
Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass ein Dritter ein Pfandrecht an der Sache hat, trägt die Wortwahl den Rechtsmangel. Steht nur defect, bleibt offen, ob die Sache oder ihre Rechtslage betroffen ist. Grob mag legal defect reichen; sobald es um fremde Rechte geht, gehört defect in title hin.
Ein Übersetzungsprogramm gibt Rechtsmangel gern als legal defect oder schlicht defect wieder, ohne den Titelbezug. Dass ein Dritter ein Recht an der Sache hat, bleibt dabei unklar. Allgemein mag es durchgehen; in einer Klausel über die Rechtslage trägt defect in title die gemeinte Störung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.