Einrede
plea, defence oder objection, denn das Englische ordnet diese Wörter nicht fest zu. Die Unterscheidung von Einrede und Einwendung trägt kein englisches Wortpaar, sie muss aus dem Zusammenhang hervorgehen. Im Zweifel entscheidet, ob das Recht erhoben werden muss oder von selbst wirkt.
Die Einrede ist ein Verteidigungsmittel, das dem Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht gibt, den Anspruch aber im Kern bestehen lässt, und sie wirkt nur, wenn der Schuldner sich ausdrücklich auf sie beruft. Im Englischen trägt plea diese aktive, zu erhebende Einrede, defence ist der breitere Begriff. Der Kernunterschied zur Einwendung, die das Gericht von Amts wegen berücksichtigt, geht verloren, wenn beide pauschal als defence erscheinen. Wer Einrede und Einwendung übersetzt, sollte die Linie halten, die Einrede muss erhoben werden und hemmt nur, die Einwendung wirkt kraft Gesetzes und vernichtet oder verhindert den Anspruch.
Das Englische kennt kein festes Wortpaar für Einrede und Einwendung, plea, defence und objection werden für beide verwendet.
Wer den Unterschied wahren will, muss ihn ausschreiben, etwa dass die Einrede erhoben werden muss und die Einwendung von Amts wegen wirkt.
Eine Einrede beseitigt den Anspruch nicht, sie gibt nur ein Leistungsverweigerungsrecht.
Plea meint hier die materielle Einrede, nicht das strafprozessuale plea of guilty.
Verteidigt sich ein Schuldner mit der Verjährung oder einem Zurückbehaltungsrecht, trägt die Wortwahl, dass er die Einrede aktiv erheben muss. Steht bloß defence, verschwindet der Unterschied zur Einwendung, die das Gericht ohnehin beachtet. Grob mag defence reichen; sobald es darauf ankommt, dass die Einrede erhoben werden muss, gehört plea hin.
Maschinell wird Einrede fast immer zu defence, demselben Wort, das auch die Einwendung trifft. Damit verschwindet, dass die Einrede erhoben werden muss und nur hemmt, während die Einwendung von Amts wegen wirkt. Allgemein genügt das; in einer Klausel über Einreden und Einwendungen verwischt es zwei Verteidigungsarten.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.