Einrede

plea / defence
Substantiv · Juristisch

plea oder defence für ein Verteidigungsrecht, das der Schuldner aktiv erheben muss. Von der Einwendung trennen, die das Gericht von Amts wegen beachtet. Im Zweifel entscheidet, ob das Recht erhoben werden muss oder von selbst wirkt.

plea
die Einrede im materiellen Sinn, ein Leistungsverweigerungsrecht, das der Schuldner geltend machen muss, sonst bleibt es unbeachtet.
defence
die geläufigere Fügung, wenn allgemein das Verteidigungsmittel gegen den Anspruch gemeint ist.
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Warum

Die Einrede ist ein Verteidigungsmittel, das dem Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht gibt, den Anspruch aber im Kern bestehen lässt, und sie wirkt nur, wenn der Schuldner sich ausdrücklich auf sie beruft. Im Englischen trägt plea diese aktive, zu erhebende Einrede, defence ist der breitere Begriff. Der Kernunterschied zur Einwendung, die das Gericht von Amts wegen berücksichtigt, geht verloren, wenn beide pauschal als defence erscheinen. Wer Einrede und Einwendung übersetzt, sollte die Linie halten, die Einrede muss erhoben werden und hemmt nur, die Einwendung wirkt kraft Gesetzes und vernichtet oder verhindert den Anspruch.

Typische Fehler

Einrede und Einwendung fallen im Englischen leicht beide auf defence, die Einrede muss erhoben werden, die Einwendung wirkt von Amts wegen.

Eine Einrede beseitigt den Anspruch nicht, sie gibt nur ein Leistungsverweigerungsrecht, das ist kein bar to the claim im vollen Sinn.

Plea meint hier die materielle Einrede, nicht das strafprozessuale plea of guilty.

Dilatorische und peremptorische Einrede heißen dilatory und peremptory plea, nicht temporary und permanent.

Beispiele
eine Einrede erheben to raise a plea
die Einrede der Verjährung the plea of limitation
dauernde Einrede peremptory plea
aufschiebende Einrede dilatory plea
Einreden und Einwendungen pleas and objections
Worauf es ankommt

Verteidigt sich ein Schuldner mit der Verjährung oder einem Zurückbehaltungsrecht, trägt die Wortwahl, dass er die Einrede aktiv erheben muss. Steht bloß defence, verschwindet der Unterschied zur Einwendung, die das Gericht ohnehin beachtet. Grob mag defence reichen; sobald es darauf ankommt, dass die Einrede erhoben werden muss, gehört plea hin.

Was die Maschine übersieht

Maschinell wird Einrede fast immer zu defence, demselben Wort, das auch die Einwendung trifft. Damit verschwindet, dass die Einrede erhoben werden muss und nur hemmt, während die Einwendung von Amts wegen wirkt. Allgemein genügt das; in einer Klausel über Einreden und Einwendungen verwischt es zwei Verteidigungsarten.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.