Einwendung

objection / defence
Substantiv · Juristisch

objection oder defence für ein Verteidigungsmittel, das den Anspruch vernichtet und das Gericht von Amts wegen beachtet. Von der Einrede trennen, die erhoben werden muss. Im Zweifel entscheidet, ob der Anspruch von selbst entfällt oder nur gehemmt wird.

objection
die Einwendung, die das Gericht von Amts wegen berücksichtigt und die den Anspruch verhindert oder zum Erlöschen bringt.
defence
der breitere Begriff für das Verteidigungsmittel, wenn die Abgrenzung zur Einrede nicht betont wird.
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Warum

Eine Einwendung ist ein Verteidigungsmittel, das den Anspruch entweder gar nicht entstehen lässt oder ihn wieder vernichtet, etwa durch Erfüllung oder Rücktritt, und das Gericht muss sie von Amts wegen berücksichtigen. Im Englischen ist objection der passende Begriff, defence die breitere Fügung. Anders als die Einrede, die der Schuldner aktiv erheben muss, wirkt die Einwendung kraft Gesetzes, es genügt, dass das Gericht die Tatsachen kennt. Wer Einwendung und Einrede beide nur mit defence übersetzt, verliert genau diese Trennung, die auch über die Beweislast und die Prüfung durch das Gericht entscheidet.

Typische Fehler

Einwendung wirkt von Amts wegen, die Einrede muss erhoben werden, beide nur als defence verwischt den Unterschied.

Rechtshindernde und rechtsvernichtende Einwendungen heißen preventing und extinguishing objections, nicht blockierende und zerstörende.

Objection ist hier die materielle Einwendung, nicht der prozessuale Zwischenruf im Verfahren.

Einwendung ist nicht Widerspruch, der ist im Verwaltungsrecht ein eigener Begriff, ein anderer Kontext.

Beispiele
eine Einwendung geltend machen to raise an objection
rechtsvernichtende Einwendung extinguishing objection
die Einwendung der Erfüllung the objection of performance
von Amts wegen zu beachtende Einwendung objection considered ex officio
Einwendungen gegen den Anspruch objections to the claim
Worauf es ankommt

Beruft sich eine Partei darauf, dass der Vertrag nichtig oder bereits erfüllt ist, ist diese Einwendung von Amts wegen zu beachten. Steht bloß defence, klingt es wie eine Einrede, die erst erhoben werden müsste. Grob mag defence genügen; sobald das Gericht die Einwendung ohnehin prüft, gehört objection hin.

Was die Maschine übersieht

Ein Übersetzungsprogramm gibt Einwendung meist als defence wieder, ununterscheidbar von der Einrede. Damit geht unter, dass die Einwendung den Anspruch vernichtet oder verhindert und von Amts wegen wirkt, während die Einrede erst erhoben werden muss. Wo nur pauschal verteidigt wird, ist das gleichgültig; in einer präzisen Verteidigungsklausel trennt objection die beiden Institute.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.