Leistungskondiktion
enrichment by transfer oder claim for restitution of a performance, wenn eine bewusst erbrachte Leistung ohne Rechtsgrund zurückverlangt wird. Wörtliche Übersetzungen wie performance condiction treffen nichts. Im Zweifel entscheidet, ob das rechtsgrundlos Geleistete zurückgefordert wird.
Die Leistungskondiktion ist der Bereicherungsanspruch auf Rückforderung dessen, was jemand durch eine bewusste, zweckgerichtete Leistung ohne rechtlichen Grund einem anderen zugewendet hat, etwa die Zahlung auf eine nicht bestehende Schuld. Sie ist von der Eingriffskondiktion zu trennen, bei der die Bereicherung nicht durch Leistung, sondern durch Eingriff in fremde Rechte entsteht. Im Englischen passt enrichment by transfer oder claim for restitution of a performance, der lateinische Ausdruck condictio indebiti ist unter Juristen geläufig. Eine wörtliche Zusammensetzung wie performance condiction trifft keinen englischen Begriff.
Wörtlich als performance condiction ist es kein englischer Begriff, enrichment by transfer oder condictio indebiti verwenden.
Leistungskondiktion und Eingriffskondiktion trennen, die eine durch bewusste Leistung, die andere durch Eingriff.
Die Leistung muss bewusst und zweckgerichtet erfolgt sein, nicht jede Vermögensmehrung ist eine Leistung.
Condictio meint die Rückforderung, nicht eine allgemeine condition oder Bedingung.
Überweist jemand irrtümlich auf eine bereits getilgte Rechnung, trägt die Wortwahl die Leistungskondiktion. Wörtlich übersetzt entsteht ein Ausdruck ohne englischen Sinn. Grob mag restitution reichen; sobald die Rückforderung des bewusst Geleisteten gemeint ist, gehört enrichment by transfer hin.
Wörtlich zerlegt landet Leistungskondiktion maschinell bei performance condiction, was kein englischer Jurist kennt. Dass es um die Rückforderung einer bewusst erbrachten Leistung ohne Rechtsgrund geht, bleibt verborgen. Wo nur grob eine Rückzahlung gemeint ist, geht das durch; in einem Bereicherungstext trägt enrichment by transfer den Anspruch.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.