KI-Kompetenz
AI literacy für die Pflicht, ein ausreichendes Maß an Kenntnissen beim eigenen Personal sicherzustellen; sie trifft Anbieter und Betreiber gleichermaßen. Sie gilt bereits seit Februar 2025. Im Zweifel entscheidet, ob das Personal die eingesetzten Systeme einschätzen kann.
Die Vorschrift ist die eine, die praktisch jedes Unternehmen betrifft, das KI einsetzt, und sie gilt seit Februar 2025 unabhängig von Größe und Risikoklasse. Verlangt wird kein bestimmter Abschluss, sondern ein Maß an Kenntnissen, das zur Rolle und zum eingesetzten System passt; für ein Unternehmen, das maschinelle Übersetzung einsetzt, heißt das etwas anderes als für eine Personalabteilung mit Auswahlsoftware. Schulungen und eine interne Richtlinie sind die üblichen Nachweise.
Die Pflicht trifft Anbieter und Betreiber gleichermaßen, unabhängig von der Risikoklasse.
Verlangt wird kein Abschluss, sondern ein zur Rolle und zum System passendes Maß an Kenntnissen.
Sie gilt seit Februar 2025 und wurde durch die Änderungsverordnung nicht verschoben.
AI competence ist eine wörtliche Übertragung, die Verordnung sagt AI literacy.
Beschäftigt ein Betrieb Personal, das KI einsetzt, besteht die Pflicht bereits. Steht AI competence, wird der Normbegriff nicht gefunden. Für eine Schulungsplanung nachrangig; bei einer Prüfung fehlt ein Nachweis.
Weil KI-Kompetenz zusammengesetzt ist, bildet eine Maschine AI competence oder AI skills; die Verordnung sagt AI literacy und meint Verständnis einschließlich der Risiken. Dass es sich um eine seit 2025 geltende Rechtspflicht handelt, trägt keine Fassung. In einer Personalplanung wirkt sie dann wie eine Empfehlung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.