Mahnung
reminder oder demand, wenn die Aufforderung zur Leistung gemeint ist, dunning notice im kaufmännischen Mahnwesen. Warning ist die Abmahnung, nicht die Mahnung. Im Zweifel entscheidet, ob es um den Verzug auslösenden Leistungsappell geht.
Die Mahnung ist die Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die fällige Leistung endlich zu erbringen, und nach Paragraph 286 BGB setzt sie den Schuldner in Verzug. Im Englischen trägt reminder oder demand diesen Leistungsappell, im kaufmännischen Mahnwesen ist dunning notice der Fachbegriff für die gestufte Zahlungserinnerung. Der gefährliche Fehler ist warning, denn das ist die arbeitsrechtliche Abmahnung, ein ganz anderes Institut. Wer Mahnung mit warning übersetzt, verwechselt die Zahlungsaufforderung mit einer Verhaltensrüge und verfehlt die Verzugswirkung, auf die es ankommt.
Mahnung ist nicht warning, das ist die arbeitsrechtliche Abmahnung, hier geht es um die Leistungsaufforderung.
Reminder klingt weich, im Rechtssinn löst die Mahnung den Verzug aus, notfalls demand oder notice of default verwenden.
Mahnung ist kein recall, das ist der Produktrückruf.
Der gerichtliche Mahnbescheid ist ein eigener Begriff, order for payment, nicht einfach die Mahnung.
Setzt ein Gläubiger den Schuldner mit einer Zahlungsaufforderung in Verzug, hängt an der Wortwahl die Rechtsfolge des Leistungsappells. Wird Mahnung zu warning, klingt es nach einer arbeitsrechtlichen Rüge statt nach der Aufforderung zu zahlen. Formlos genügt reminder; sobald die Mahnung den Verzug begründet, gehört demand oder notice of default hin.
Ein automatischer Übersetzer wählt für Mahnung gern warning oder ein schlichtes reminder. Warning trifft aber die Abmahnung, und reminder verliert die Verzugswirkung, die den rechtlichen Kern ausmacht. Beiläufig genügt reminder; sobald die Mahnung den Schuldner in Verzug setzen soll, trägt demand oder notice of default die Rechtsfolge.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.