Rügeobliegenheit
duty to give notice of defects, wenn der Kaufmann Mängel unverzüglich anzeigen muss. Obliegenheit ist streng genommen keine Pflicht, sondern ein Rechtsnachteil bei Unterlassen. Im Zweifel entscheidet, ob die kaufmännische Untersuchungs- und Anzeigelast gemeint ist.
Die Rügeobliegenheit verpflichtet den Kaufmann, gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und Mängel sofort anzuzeigen, sonst gilt die Ware als genehmigt und er verliert seine Gewährleistungsrechte, geregelt in Paragraph 377 HGB. Im Englischen ist duty to give notice of defects gebräuchlich, genauer duty to examine and give notice. Wichtig ist der Begriff der Obliegenheit, denn sie ist keine einklagbare Pflicht, sondern eine Last im eigenen Interesse, wofür das Englische kein eigenes Wort hat. Wer Rügeobliegenheit wörtlich mit duty of complaint übersetzt, trifft weder die Untersuchung noch die Anzeige.
Rügeobliegenheit ist nicht duty of complaint, rügen meint hier die Mängelanzeige, nicht ein Beschweren.
Obliegenheit ist keine echte Pflicht, ihre Verletzung ist nicht einklagbar, sondern kostet nur eigene Rechte.
Die Rüge muss unverzüglich erfolgen, without undue delay, sonst gilt die Ware als genehmigt.
Die Rügeobliegenheit gilt im Handelskauf zwischen Kaufleuten, nicht ohne Weiteres im Verbraucherkauf.
Nimmt ein Kaufmann eine Warenlieferung an, trägt die Wortwahl, dass er sie prüfen und Mängel sofort rügen muss. Steht duty of complaint, klingt es nach einem Beschwerderecht statt nach der Anzeigelast. Grob mag das genügen; sobald der Verlust der Gewährleistungsrechte droht, gehört duty to examine and give notice hin.
Wörtlich übersetzt wird Rügeobliegenheit zu duty of complaint oder obligation to reprimand, was den Sinn verfehlt. Weder die Untersuchung noch der Charakter der Obliegenheit als bloße Last kommen darin vor. Grob mag es durchgehen; in einem Handelskaufvertrag trägt duty to examine and give notice die Rechtslage.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.