außerordentliche Kündigung
termination for cause, wenn eine Kündigung ohne Frist bei wichtigem Grund gemeint ist. Extraordinary dismissal ohne cause verliert den Bezug zum wichtigen Grund. Im Zweifel entscheidet, ob die Fristlosigkeit auf einem wichtigen Grund beruht.
Die außerordentliche Kündigung, auch fristlos genannt, beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und setzt einen wichtigen Grund voraus, der dem Kündigenden die Fortsetzung bis zum Fristablauf unzumutbar macht, geregelt in Paragraph 626 BGB. Im Englischen ist termination for cause der Fachbegriff, dismissal without notice betont die Fristlosigkeit. Ohne den Anker cause fehlt die Rechtfertigung, an der alles hängt. Die außerordentliche Kündigung ist zudem an eine kurze Erklärungsfrist gebunden, die in Übersetzungen leicht übergangen wird.
Außerordentliche Kündigung ist termination for cause, ohne cause fehlt der wichtige Grund.
Dismissal without notice betont die Fristlosigkeit, ersetzt den wichtigen Grund aber nicht.
Die zweiwöchige Erklärungsfrist nach Paragraph 626 Absatz 2 ist eigenständig, keine gewöhnliche Kündigungsfrist.
Wichtiger Grund ist good cause oder compelling reason, nicht important reason wörtlich.
Beruft sich ein Arbeitgeber auf schweres Fehlverhalten und kündigt fristlos, trägt die Wortwahl den wichtigen Grund. Steht extraordinary dismissal ohne cause, bleibt offen, worauf die Fristlosigkeit gestützt ist. Grob mag das durchgehen; sobald die Rechtfertigung nach Paragraph 626 gemeint ist, gehört termination for cause hin.
Wörtlich wird außerordentliche Kündigung maschinell zu extraordinary termination oder extraordinary dismissal, ohne den englischen Anker cause zu treffen. Der wichtige Grund, auf dem die Fristlosigkeit beruht, bleibt unsichtbar. Beiläufig geht das durch; in einer arbeitsrechtlichen Klausel benennt termination for cause die Rechtfertigung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.