Marktprämie
market premium für den Zuschlag, den der Betreiber zusätzlich zum erzielten Marktpreis erhält. Sie gleicht die Differenz zum anzulegenden Wert aus und wirkt bislang nur in eine Richtung. Im Zweifel entscheidet, ob der Marktpreis über oder unter dem anzulegenden Wert liegt.
Das Modell ersetzt die feste Vergütung durch eine Kombination aus Markterlös und Zuschlag: Liegt der Marktwert unter dem anzulegenden Wert, zahlt der Staat die Differenz; liegt er darüber, behält der Betreiber den Mehrerlös. Die Prämie wirkt also bislang einseitig. Ein Gesetzentwurf sieht den Übergang zu zweiseitigen Differenzverträgen vor, bei denen Mehrerlöse abgeschöpft würden; er ist noch nicht in Kraft. Contract for difference bezeichnet dieses andere Modell und sollte nicht gleichgesetzt werden.
Die Prämie wirkt bislang einseitig, Mehrerlöse verbleiben beim Betreiber.
Contract for difference bezeichnet das zweiseitige Modell und ist keine Entsprechung der geltenden Marktprämie.
Bezugsgröße ist der anzulegende Wert, nicht der frühere Vergütungssatz.
Ein Gesetzentwurf sieht den Systemwechsel vor, ist aber noch nicht in Kraft.
Verkauft ein Betreiber seinen Strom an der Börse, ergibt sich sein Erlös aus zwei Komponenten. Steht contract for difference, unterstellt ein Finanzierer eine Abschöpfung von Mehrerlösen, die es bislang nicht gibt. Für eine Projektbeschreibung nachrangig; im Erlösmodell verschiebt es die Kalkulation.
Marktprämie zerlegt eine Maschine zu market bonus oder market subsidy, beides ohne Halt in der Fachsprache. Greift sie zu contract for difference, importiert sie ein anderes Fördermodell mit Abschöpfung nach oben. Wo der anzulegende Wert genannt ist, klärt es sich; in einem Erlösmodell entsteht eine Deckelung, die es nicht gibt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.