Handelsregister
Commercial Register nach der amtlichen Fassung des Handelsgesetzbuchs, der Auszug heißt extract from the Commercial Register. Daneben stehen seit 2024 das Gesellschaftsregister und das Unternehmensregister als eigene Register. Im Zweifel entscheidet, welches der drei Register gemeint ist.
Das Handelsregister wird beim Amtsgericht geführt und ist in zwei Abteilungen geteilt: Abteilung A für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften, Abteilung B für Kapitalgesellschaften; das englische Registerportal spricht von Section A und Section B. Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts kommt das Gesellschaftsregister für die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts hinzu, und für die Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen ist heute das Unternehmensregister zuständig. Wer alle drei mit einem Wort übersetzt, verwischt drei getrennte Register mit verschiedenen Funktionen.
Handelsregister, Gesellschaftsregister und Unternehmensregister sind drei verschiedene Register, nur das erste ist der Commercial Register.
Companies House ist eine britische Behörde und keine Übersetzung des Handelsregisters.
Trade register kommt vor, commercial register ist die amtliche und geläufigere Fassung.
Die Abteilungen A und B sind keine Ränge, sondern trennen Personen- und Kapitalgesellschaften.
Verlangt eine ausländische Bank einen Registerauszug zur Legitimation, muss erkennbar sein, welches Register gemeint ist. Steht nur register extract, bleibt offen, ob Handels-, Gesellschafts- oder Unternehmensregister. Für eine mündliche Auskunft nachrangig; bei der Kontoeröffnung wird der falsche Auszug zurückgewiesen.
Für Handelsregister liefert eine automatische Übersetzung company register, trade register oder gleich Companies House, ohne die drei deutschen Register auseinanderzuhalten. Welches Dokument tatsächlich vorzulegen ist, bleibt damit offen. Wo das Amtsgericht genannt ist, hilft der Zusammenhang; in einer Unterlagenliste führt es zur falschen Bestellung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.