Vereinsregister
register of associations nach der amtlichen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs für das beim Amtsgericht geführte Register. Die Eintragung begründet die Rechtsfähigkeit, sie bestätigt sie nicht bloß. Im Zweifel entscheidet, ob das Vereinsregister oder ein anderes Register gemeint ist.
Das Vereinsregister wird beim Amtsgericht geführt, und die Eintragung wirkt konstitutiv: Erst durch sie erlangt der Verein Rechtsfähigkeit. Darin liegt der Unterschied zum Stiftungsregister, dessen Eintragung nur deklaratorisch wirkt, und zum Handelsregister, wo beides vorkommt. Eingetragen werden unter anderem der Name, der Sitz, der Vorstand und der Umfang seiner Vertretungsmacht. Association register ist eine wörtliche Umstellung ohne Halt in der amtlichen Fassung.
Die Eintragung im Vereinsregister wirkt konstitutiv, im Stiftungsregister dagegen nur deklaratorisch.
Association register ist eine wörtliche Umstellung, amtlich ist register of associations.
Das Vereinsregister ist nicht das Handelsregister, dieses heißt Commercial Register.
Beschränkungen der Vertretungsmacht wirken gegenüber Dritten erst mit der Eintragung.
Verlangt eine ausländische Bank einen Registerauszug zur Legitimation, muss erkennbar sein, welches Register gemeint ist. Steht company register, sucht sie den Handelsregisterauszug und weist die Unterlage zurück. Für eine Auskunft am Telefon nachrangig; bei der Kontoeröffnung führt es zur Rückfrage.
Vereinsregister zerlegt eine Maschine zu association register oder club register, beides ohne Halt in der amtlichen Fassung. Zusätzlich verschwimmt die Grenze zum Handelsregister, das im Englischen ähnlich klingt. Wo das Amtsgericht genannt ist, klärt es sich; in einer Unterlagenliste wird das falsche Dokument angefordert.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.