ungerechtfertigte Bereicherung
unjust enrichment, wenn jemand ohne rechtlichen Grund auf Kosten eines anderen etwas erlangt und es herausgeben muss. Unjustified enrichment ist die schwächere, weniger gebräuchliche Form. Im Zweifel entscheidet, ob eine Vermögensverschiebung ohne Rechtsgrund gemeint ist.
Die ungerechtfertigte Bereicherung verpflichtet denjenigen, der ohne rechtlichen Grund auf Kosten eines anderen etwas erlangt hat, das Erlangte herauszugeben, geregelt in den Paragraphen 812 folgende BGB. Im Englischen ist unjust enrichment der feststehende Rechtsbegriff, unjustified enrichment eine verständliche, aber seltenere Wiedergabe. Der Anspruch entsteht typischerweise, wenn eine Leistung ohne Schuld erbracht wurde oder jemand in fremde Rechte eingegriffen hat. Wer ungerechtfertigte Bereicherung mit einer freien Umschreibung übersetzt, verfehlt den etablierten Begriff, unter dem das gesamte anglo-amerikanische Bereicherungsrecht firmiert.
Ungerechtfertigte Bereicherung ist unjust enrichment, der feststehende Begriff, nicht bloß unjustified enrichment.
Es geht um das Fehlen eines rechtlichen Grundes, without legal ground, nicht um eine moralische Ungerechtigkeit.
Der Anspruch richtet sich auf Herausgabe des Erlangten, restitution, nicht auf Schadensersatz.
Enrichment allein genügt nicht, es muss auf Kosten eines anderen und ohne Rechtsgrund erfolgt sein.
Zahlt jemand versehentlich eine Schuld, die gar nicht besteht, trägt die Wortwahl den Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung. Steht nur enrichment, fehlt der Bezug zum fehlenden Rechtsgrund. Grob mag unjustified enrichment reichen; sobald der Rechtsbegriff gemeint ist, gehört unjust enrichment hin.
Ein Übersetzungsprogramm wählt für ungerechtfertigte Bereicherung oft unjustified enrichment, wörtlich richtig, aber nicht der Fachbegriff. Der etablierte Terminus unjust enrichment, unter dem das ganze Rechtsgebiet läuft, bleibt ungenutzt. Für eine grobe Wiedergabe genügt das; in einem juristischen Text trägt unjust enrichment den Anspruch.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.