Eingriffskondiktion
enrichment by interference oder restitution for encroachment, wenn jemand durch Eingriff in fremde Rechte einen Vorteil erlangt. Wörtliche Übersetzungen wie intervention condiction treffen nichts. Im Zweifel entscheidet, ob die Bereicherung durch Eingriff statt durch Leistung entstand.
Die Eingriffskondiktion ist der Bereicherungsanspruch, der entsteht, wenn jemand ohne rechtlichen Grund durch Eingriff in ein fremdes Recht einen Vorteil erlangt, etwa indem er eine fremde Sache unbefugt nutzt oder verwertet. Sie ist von der Leistungskondiktion zu trennen, bei der die Bereicherung durch eine bewusste Leistung entsteht. Im Englischen passt enrichment by interference oder restitution for encroachment. Eine wörtliche Zusammensetzung wie intervention condiction trifft keinen Begriff. Wer so übersetzt, verfehlt, dass es um den Eingriff in den Zuweisungsgehalt eines fremden Rechts geht, dessen Vorteil abzuschöpfen ist.
Wörtlich als intervention condiction ist es kein englischer Begriff, enrichment by interference oder restitution for encroachment verwenden.
Eingriffs- und Leistungskondiktion trennen, die eine durch Eingriff, die andere durch bewusste Leistung.
Interference meint hier den Eingriff in ein fremdes Recht, nicht eine bloße Störung im Alltagssinn.
Der Anspruch schöpft den durch den Eingriff erlangten Vorteil ab, er ersetzt nicht den Schaden.
Nutzt jemand unbefugt ein fremdes Grundstück und zieht daraus Gewinn, trägt die Wortwahl die Eingriffskondiktion. Wörtlich übersetzt entsteht ein Ausdruck ohne englischen Sinn. Grob mag restitution reichen; sobald die Bereicherung durch Eingriff gemeint ist, gehört enrichment by interference hin.
Eingriffskondiktion wird maschinell oft wörtlich zu intervention condiction, was im Englischen nichts bedeutet. Dass die Bereicherung durch Eingriff in ein fremdes Recht entstand, geht dabei verloren. Wo nur grob eine Rückforderung gemeint ist, mag es durchgehen; in einem Bereicherungstext trägt enrichment by interference den Anspruch.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.