unmittelbarer Zulieferer
direct supplier für den Vertragspartner, dessen Zulieferung für das Produkt notwendig ist; beim indirect supplier greifen die Pflichten nur anlassbezogen. Die Abstufung trägt die gesamte Pflichtensystematik. Im Zweifel entscheidet, ob eine Vertragsbeziehung besteht.
Die Unterscheidung trägt die gesamte Pflichtenstaffelung: Beim unmittelbaren Zulieferer sind Risikoanalyse, Prävention und Abhilfe proaktiv geschuldet; beim mittelbaren erst, wenn das Unternehmen substantiierte Kenntnis von einer möglichen Verletzung erlangt. Vorsicht ist bei Zwischenhändlern geboten: Wer eine Vertragsgestaltung wählt, um die unmittelbare Beziehung zu vermeiden, kann sich der Pflicht nicht entziehen; missbräuchliche Umgehungen sind gesetzlich adressiert.
Beim unmittelbaren Zulieferer sind die Pflichten proaktiv, beim mittelbaren nur bei substantiierter Kenntnis geschuldet.
Eine Zwischenschaltung zur Umgehung der unmittelbaren Beziehung ist gesetzlich adressiert.
Tier one supplier ist die Praxisbezeichnung aus dem Einkauf und deckt sich nicht durchgängig mit dem Rechtsbegriff.
Maßgeblich ist die Notwendigkeit der Zulieferung, nicht das Auftragsvolumen.
Bezieht ein Hersteller Vorprodukte über einen Zwischenhändler, verschiebt sich die Zuordnung nicht beliebig. Steht nur supplier, bleibt offen, welche Pflichtenstufe gilt. Für eine Lieferantenliste nachrangig; in der Risikoanalyse wird die falsche Stufe angesetzt.
Unmittelbarer Zulieferer wird maschinell zu immediate supplier oder direct supplier; die erste Fassung ist im Einkaufsenglisch unüblich. Schwerer wiegt, dass die Fassungen die daran hängende Pflichtenstaffelung nicht transportieren. Wo die mittelbaren Zulieferer daneben genannt sind, klärt es sich; in einer Lieferantenübersicht fehlt die Abstufung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.