Direktvermarktung
direct marketing für den Verkauf des erzeugten Stroms am Markt statt der Abnahme durch den Netzbetreiber. Oberhalb einer gesetzlichen Leistungsgrenze ist sie Pflicht. Im Zweifel entscheidet, ob die Anlage die Leistungsgrenze überschreitet.
Die Direktvermarktung ist der Regelfall für größere Anlagen: Oberhalb einer gesetzlichen Leistungsgrenze entfällt der Anspruch auf die reguläre Einspeisevergütung, der Strom muss vermarktet werden, und der Betreiber erhält ergänzend die Marktprämie. Praktisch übernimmt ein Direktvermarkter Vermarktung und Fahrplanpflichten. Lässt sich die Vermarktung vorübergehend nicht umsetzen, etwa bei Insolvenz des Direktvermarkters, greift die Ausfallvergütung als Auffanglösung; sie wird voraussetzungslos gewährt, liegt aber deutlich unter dem regulären Wert und ist eng befristet.
Oberhalb der gesetzlichen Leistungsgrenze entfällt der Anspruch auf die reguläre Einspeisevergütung.
Als Auffanglösung bleibt die Ausfallvergütung, die niedriger ausfällt und nur für wenige Monate in Anspruch genommen werden darf.
Direct marketing bedeutet im allgemeinen Englisch Direktwerbung, der Zusammenhang muss den Strombezug klarstellen.
Der Direktvermarkter übernimmt regelmäßig auch die Fahrplan- und Bilanzkreispflichten.
Überschreitet eine Anlage die gesetzliche Leistungsgrenze, ändert sich das gesamte Vergütungsmodell. Steht nur direct marketing, denkt ein englischsprachiger Leser an Werbung. Für eine Projektskizze nachrangig; im Finanzierungsmodell hängt daran die Erlösstruktur.
Weil Direktvermarktung im allgemeinen Englisch als direct marketing die Direktwerbung bezeichnet, entsteht bei der wörtlichen Übertragung ein falscher Sachbereich. Der Ausdruck ist im Energiesektor zwar eingeführt, braucht aber einen klärenden Zusammenhang. Wo die Marktprämie genannt ist, klärt es sich; in einer Überschrift liest sich der Begriff als Vertriebsthema.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.