Verwalter
managing agent für das Vertretungs- und Ausführungsorgan der Gemeinschaft. Externe Verwalter brauchen seit Ende 2023 eine Zertifizierung. Im Zweifel entscheidet, ob eine bloße Dienstleistung oder eine Organstellung gemeint ist.
Der Verwalter ist nicht bloß Dienstleister, sondern Vertretungsorgan der rechtsfähigen Gemeinschaft. Die Reform von 2020 hat seine Befugnisse erweitert: Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung, die zu keinen erheblichen Verpflichtungen führen, kann er ohne Beschluss entscheiden. Seit dem 1. Dezember 2023 dürfen sich nur noch zertifizierte Verwalter so nennen, die eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt haben; für Gemeinschaften in Selbstverwaltung gilt das nicht.
Der Verwalter ist Vertretungsorgan der Gemeinschaft, nicht nur ein beauftragter Dienstleister.
Seit Ende 2023 setzt die Bezeichnung als zertifizierter Verwalter eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer voraus.
Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung kann er ohne Beschluss entscheiden.
Administrator und trustee bezeichnen andere Rollen und treffen die Organstellung nicht.
Beauftragt eine Gemeinschaft eine Hausverwaltung, handelt diese als ihr Organ und nicht nur als Auftragnehmerin. Steht administrator, hält ein ausländischer Leser sie für einen Insolvenz- oder Nachlassverwalter. Für eine Kontaktangabe nachrangig; bei der Prüfung der Vertretungsmacht führt es zur falschen Einordnung.
Verwalter zerlegt eine Maschine zu administrator, manager oder trustee, je nach Umgebung. Administrator führt im Englischen zum Insolvenz- oder Nachlassverwalter, trustee ins Treuhandrecht. Wo die Bestellung durch die Gemeinschaft beschrieben wird, klärt es sich; in einer Unterschriftenzeile bleibt die Organstellung unsichtbar.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.