Handelsvertreter
commercial agent nach der Richtlinie über selbständige Handelsvertreter, deren Sprachfassungen gleichrangig sind; der Unternehmer heißt dort principal. Er vermittelt im fremden Namen und kauft nicht auf eigene Rechnung. Im Zweifel entscheidet, ob jemand vermittelt oder selbst kauft und weiterverkauft.
Die Richtlinie definiert den Handelsvertreter als selbständigen Vermittler mit ständiger Betrauung; der Vertragspartner heißt principal. Beide Fassungen sind verbindlich, weil alle Sprachfassungen gleichrangig sind. Abzugrenzen ist er nach zwei Seiten: vom angestellten Reisenden, der weisungsgebunden ist, und vom Vertragshändler, der auf eigene Rechnung kauft und weiterverkauft. Sales representative beschreibt eine Tätigkeit, nicht die Rechtsstellung, und deckt im Englischen auch den Angestellten ab.
Sales representative beschreibt die Tätigkeit und erfasst auch Angestellte, der Handelsvertreter ist selbständig.
Der Unternehmer heißt in der Richtlinie principal, nicht entrepreneur oder company.
Der Vertragshändler kauft auf eigene Rechnung und ist kein Handelsvertreter.
Agent allein ist im Englischen mehrdeutig und deckt auch die bloße Stellvertretung ab.
Prüft ein Hersteller, wie er seinen Vertrieb im Ausland aufstellt, entscheidet die Rechtsstellung über zwingende Schutzrechte. Steht sales representative, unterstellt der ausländische Berater ein Anstellungsverhältnis oder eine freie Vereinbarung. Für eine Strategieskizze nachrangig; im Vertriebsvertrag hängen daran unabdingbare Ansprüche.
Handelsvertreter trifft eine Maschine mit sales representative oder sales agent, weil beide geläufiger klingen. Damit verschwindet die Selbständigkeit, an die das Gesetz zwingende Schutzrechte knüpft. Wo die ständige Betrauung beschrieben wird, klärt es sich; in einer Rollenbezeichnung wird aus einem geschützten Vertragstyp ein Vertriebsjob.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.