Mangel
Nimm „puudus“, wenn ein rechtlich relevanter Sach-, Werk- oder Leistungsmangel gemeint ist. „Viga“ ist eher Fehler/Defekt im Alltag und nicht immer juristisch präzise.
Deutsch „Mangel“ ist im Gewährleistungsrecht mehr als ein technischer Fehler. Estnisch ist puudus der richtige juristische Grundbegriff. Bei Kaufrecht und Verbrauchersachen ist lepingutingimustele mittevastavus oft besonders präzise.
„Mangelhaft“ heißt puudusega oder lepingutingimustele mittevastav.
Viga kann zu technisch oder umgangssprachlich wirken.
Defekt passt bei Sachen, aber nicht bei Rechtsmängeln.
„Versteckter Mangel“ heißt varjatud puudus.
Kauf-, Werk- und Mietrecht: puudus ist richtig, wenn Rechtsfolgen wegen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit gemeint sind. Puudumine beschreibt eher das Fehlen einer Sache oder Angabe.
Automatisch wird „Mangel“ häufig als puudumine wiedergegeben. Das heißt eher Fehlen; der rechtliche Sach- oder Leistungsmangel ist puudus, sonst verschwindet der Gewährleistungsbezug.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.