Nacherfüllung
Nimm nicht blind „täiendav täitmine“. Bei Mängeln ist meist konkret zu sagen, ob der Mangel beseitigt oder die Sache ersetzt werden soll.
Deutsch „Nacherfüllung“ bündelt im Gewährleistungsrecht mehrere Abhilfen. Estnisch klingt täiendav täitmine allein oft zu abstrakt. In Kauf- und Verbrauchersachen ist natürlicher, die konkrete Abhilfe zu nennen: puuduse kõrvaldamine, asja parandamine oder asja asendamine. Nur wenn der Text bewusst abstrakt bleibt, trägt täiendav täitmine den Oberbegriff.
„Nacherfüllung verlangen“ nicht pauschal als täiendavat täitmist nõudma stehen lassen, wenn Reparatur oder Ersatzlieferung gemeint ist.
Parandamine ist nur Reparatur, nicht Ersatzlieferung.
Asendamine ist Ersatz/Austausch, nicht Nachbesserung.
Täitmisnõue ist der Erfüllungsanspruch und löst den Gewährleistungsbezug nicht von selbst.
Gewährleistung, Kaufrecht, Werkrecht: der Leser muss sehen, welche Abhilfe verlangt wird. Bei deutscher Nacherfüllung reicht ein estnischer Oberbegriff oft nicht; Reparatur, Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung gehören in den Satz.
Wörtlich wird „Nacherfüllung“ schnell zu täiendav täitmine. Das klingt juristisch sauber, lässt aber offen, ob Reparatur, Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung gemeint ist; gerade dieser Punkt trägt im Gewährleistungstext die Rechtsfolge.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.