Zulassung
Die Kfz- und Firmenzulassung ist die immatriculation; die technische Produktzulassung heißt homologation, die Berufszulassung autorisation, die staatliche Anerkennung agrément.
Die Zulassung tarnt sich als anderes Wort in vielen Sphären: das Auto wird immatriculiert und zusätzlich homologiert, ein Verein oder eine Person erhält den agrément, ein Beruf verlangt die autorisation d'exercer, ein Medikament die autorisation de mise sur le marché, kurz AMM. Anders als die einfache Genehmigung im Genehmigung-Eintrag geht es hier oft um dauerhafte Anerkennung mit Prüf- und Kontrollpflichten.
die Kfz-Zulassung ist die immatriculation, nicht die „autorisation de véhicule“.
die Medikamentenzulassung ist die autorisation de mise sur le marché (AMM), fest.
die Zulassung als Anwalt ist die inscription au barreau, kein agrément.
Führerscheinstelle, Handelsregister, Arzneimittelamt: immatriculation, autorisation, agrément, homologation. Wer die Fahrzeugzulassung als autorisation überträgt, verliert die immatriculation-Nummer im Text, an der Halterfrage und Steuerpflicht hängen.
Zulassungen driften maschinell zur autorisation, ohne die feste Fügung zu treffen. Wörtlich übersetzt wird aus der immatriculation eine autorisation de véhicule, aus der AMM eine autorisation de médicament, und das Dokument, das im Original klar benannt ist, verliert im Text seinen Rechtsnamen.