Genehmigung
autorisation ist die Genehmigung allgemein; die feste Einzelgenehmigung heißt permis (permis de construire), die Zulassung von Personen agrément.
autorisation ist der Oberbegriff der Erlaubnis, permis die verkörperte Genehmigung mit Urkundencharakter, agrément die Anerkennung einer Person oder Einrichtung als geeignet. Die Baugenehmigung heißt darum fest permis de construire, auch wenn das Verfahrensumfeld von autorisations d'urbanisme spricht. Was erlaubt, urkundlich erteilt oder als Träger zugelassen wird, bestimmt das richtige Wort.
die Baugenehmigung ist der permis de construire, nicht die „autorisation de construction“.
„genehmigungspflichtig“ heißt soumis à autorisation, nicht „obligé d'autorisation“.
die Zulassung einer Tagesmutter oder eines Trägers ist der agrément, kein permis.
Vor der Baustelle steht der permis de construire, nicht eine vage autorisation de construction, die offenlässt, welches Verfahren gemeint ist; die Zulassung einer Person ist ein agrément. Für die Erlaubnis allgemein reicht autorisation.
Wörtlich wird „Genehmigung“ zu autorisation, auch bei der Baugenehmigung, die fest permis de construire heißt. Aus dem konkreten Verfahren wird eine vage autorisation de construction, die für die französische Seite offenlässt, was gemeint ist.