Bewilligung
Die Bewilligung als Vergabe von Geld oder Vorteil ist der octroi; als Zuwendung eine subvention oder attribution; als behördliche Erlaubnis eine autorisation.
Der Grad der Vergabe entscheidet: octroi trägt die Gewährung selbst, subvention markiert die staatliche Zuwendung, attribution die konkrete Zuteilung an einen Empfänger. autorisation liegt im Genehmigung-Eintrag als Erlaubnis. In der deutschen Verwaltungssprache steht „Bewilligung“ oft für den Akt der Zuwendung, nicht der Erlaubnis, und dann verlangt das Französische octroi oder attribution, nicht autorisation.
die Kreditbewilligung ist der octroi de crédit oder accord de crédit, nicht „autorisation de crédit“.
die Bewilligung einer Sozialleistung ist die attribution oder décision d'attribution, keine autorisation.
die staatliche Fördermittel-Bewilligung ist die subvention, ein eigenständiges Wort.
Bescheid, Kreditvertrag, Förderakte: octroi vergibt, attribution teilt zu, subvention bezuschusst. Steht autorisation im Kreditakt, klingt die Bewilligung wie eine Baubehörde, und die Fördermittel-Attribution wird zur Erlaubnis, wo sie eine Zuteilung ist.
Bewilligungen driften maschinell zur autorisation, auch dort, wo Geld gemeint ist. Wörtlich übersetzt wird aus dem octroi de crédit eine autorisation de crédit, aus der Sozialattribution eine autorisation d'aide, und die verwaltungsrechtliche Kategorie im Bescheid stimmt nicht mehr.