Anspruch
Nimm „זכות“, wenn der rechtliche Anspruch als Rechtsposition gemeint ist. „זכאות“ passt bei Leistungsberechtigung, „עילת תביעה“ bei Anspruchsgrundlage und „תביעה“ erst bei Geltendmachung oder Klage.
„Anspruch“ ist im Deutschen dichter als ein einzelnes hebräisches Wort. Er kann die materielle Rechtsposition, die Berechtigung auf eine Leistung, die Anspruchsgrundlage oder die prozessuale Geltendmachung meinen. Hebräisch trennt diese Ebenen stärker. זכות ist oft die sichere Grundform, wenn das Recht selbst gemeint ist; תביעה klingt schnell nach Streit oder Klage.
„Anspruch auf Zahlung“ ist häufig זכות לתשלום oder זכאות לתשלום, nicht automatisch תביעה.
„Anspruch geltend machen“ kann להגיש תביעה, לטעון לזכות oder לעמוד על זכות sein, je nach Text.
תביעה kann Klage heißen und macht eine bloße Berechtigung schnell prozessual.
דרישה ist eine Aufforderung, nicht der materielle Anspruch selbst.
Klageantrag, Anspruchsschreiben, Leistungsrecht: hier muss die Ebene stimmen. זכות bezeichnet die Rechtsposition, זכאות die Leistungsberechtigung, עילת תביעה den Rechtsgrund und תביעה die Geltendmachung.
Wörtlich wird „Anspruch“ oft pauschal zu תביעה. Dann klingt eine Berechtigung wie eine Klage, obwohl im Vertrag oder Leistungsrecht meist זכות oder זכאות gebraucht wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.