Festnahme
Nimm „destgîrkirin“, wenn eine Person von Polizei oder Behörden festgenommen wird. „Girtin“ ist allgemeiner und kann auch einfach nehmen/fassen bedeuten.
Deutsch unterscheidet Festnahme, Verhaftung, Ingewahrsamnahme und Haft. Kurmanji destgîrkirin deckt die Maßnahme des Ergreifens/Festnehmens gut ab, sagt aber noch nicht automatisch Untersuchungshaft.
Nicht jede Festnahme ist Haft.
Girtin allein kann missverständlich sein.
Bei „vorläufige Festnahme“ den vorläufigen Charakter ergänzen, z. B. demkî.
Ein Polizeibericht, ein Haftantrag, eine Pressemitteilung: destgîrkirin beschreibt den Zugriff auf die Person. Haft, Untersuchungshaft und Haftbefehl sind eigene Stufen.
Die Maschine setzt „Festnahme“ leicht mit Haft gleich. Dann verschwinden der Zeitpunkt des Zugriffs und die späteren Entscheidungen über Haft oder Freilassung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.