Haftbefehl
Nimm „fermana girtinê“, wenn eine richterliche oder amtliche Anordnung zur Festnahme gemeint ist. „Destgîrkirin“ ist die Festnahme selbst, nicht der Befehl.
Deutsch unterscheidet Haftbefehl, Festnahme und Haft. Kurmanji sollte beim Haftbefehl die Anordnung ausdrücken, nicht nur die spätere Festnahme.
Haftbefehl nicht als Festnahme übersetzen.
Girtin allein ist zu allgemein.
Bei „internationaler Haftbefehl“ muss der räumliche/behördliche Zusatz ergänzt werden.
Ein Haftantrag, ein Polizeieinsatz, eine Akte: fermana girtinê bezeichnet die gerichtliche oder amtliche Grundlage für Freiheitsentziehung. Die Festnahme selbst ist ein anderer Schritt.
Maschinell wird „Haftbefehl“ oft zu Festnahme. Dann fehlt die Anordnung, auf deren Grundlage die Person festgenommen oder in Haft gehalten wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.