Strafe
Nimm „ceza“, wenn eine rechtliche oder behördliche Strafe gemeint ist. „Cezayê dravî“ ist Geldstrafe; „sizakirina“ beschreibt eher das Bestrafen als Vorgang.
„Strafe“ kann im Deutschen die Sanktion selbst, den Strafrahmen oder den Vorgang des Bestrafens meinen. Kurmanji nimmt für die Sanktion ceza. Bei Geldzahlungen muss geprüft werden, ob es eine Geldstrafe, ein Bußgeld oder Schadenersatz ist. Nicht jede Zahlung wegen eines Verstoßes ist automatisch ceza.
Ceza nicht mit Schadenersatz verwechseln; Schadenersatz dient Ausgleich, Strafe dient Sanktion.
Bei „unter Strafe stellen“ braucht Kurmanji eine Konstruktion wie wek sûc destnîşan kirin.
Zindan ist keine Übersetzung von Strafe, sondern Haftort.
Cezayê dravî nur verwenden, wenn wirklich eine Geldsanktion gemeint ist.
Ein Urteil, ein Strafbefehl, eine Auflage: ceza bezeichnet die Sanktion. Schadenersatz, Haftung oder bloße Zahlung sind andere Rechtsfolgen und dürfen nicht hineinrutschen.
Automatisch kann „Strafe“ als Zahlung, Haft oder allgemeine Folge erscheinen. Dann bleibt unklar, dass ceza eine Sanktion ist und nicht bloßer Ersatz oder Verantwortung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.