Anfechtung
Nimm „ابطال“, wenn die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts oder Beschlusses beseitigt werden soll. „اعتراض“ passt eher beim Angriff gegen Entscheidung, Bescheid oder Urteil.
„Anfechtung“ kann im Deutschen materiellrechtlich oder prozessual gemeint sein. Beim Vertrag zielt sie auf die Beseitigung der Wirksamkeit wegen Irrtum, Täuschung oder Drohung; dann liegt ابطال nahe. Beim Urteil, Bescheid oder Beschluss ist اعتراض oder ein genauer Rechtsbehelf besser. Eine Einheitsübersetzung verdeckt, was angegriffen wird und welche Wirkung eintreten soll.
„Einen Vertrag anfechten“ ist درخواست ابطال قرارداد oder اعلام بطلان, je nach Systematik, nicht nur اعتراض کردن.
اعتراض gegen ein Urteil oder einen Bescheid ist prozessual, nicht automatisch Vertragsanfechtung.
فسخ ist keine Anfechtung; es löst einen wirksamen Vertrag, statt seine Wirksamkeit anzugreifen.
ایراد kann ein Einwand sein, ersetzt aber nicht die Anfechtung selbst.
Willensmangel, Beschluss oder Urteil: zuerst klären, was angegriffen wird und mit welcher Folge. Die falsche Übersetzung macht aus der Beseitigung der Wirksamkeit nur einen prozessualen Widerspruch.
Maschinen geben „Anfechtung“ häufig als اعتراض aus. Bei einem angefochtenen Vertrag fehlt dann die Wirkung der ابطال; der Text klingt nur nach Widerspruch gegen etwas.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.