Erbauseinandersetzung
Nimm partilha für die Erbauseinandersetzung, die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben, inventário für das förmliche Verfahren dorthin und divisão da herança nur als allgemeine Umschreibung. Im Zweifel entscheidet, ob die Aufteilung selbst oder das Verfahren gemeint ist.
Die Erbauseinandersetzung beendet im deutschen Recht die Erbengemeinschaft, indem der Nachlass unter den Miterben aufgeteilt wird. Das Portugiesische nennt diese Aufteilung partilha. Sind sich die Erben einig, geschieht sie beim Notar oder am Balcão das Heranças; streiten sie, führt das processo de inventário mit Bestandsaufnahme und Bewertung zur partilha. Wer mehr erhält, als ihm zusteht, gleicht die Differenz durch tornas aus. Wer Erbauseinandersetzung mit inventário übersetzt, verwechselt das Ergebnis, die Aufteilung, mit dem Verfahren, das dorthin führt.
Erbauseinandersetzung ist partilha, nicht inventário; das inventário ist das Verfahren, die partilha die Aufteilung selbst.
Partilha bezeichnet auch die Vermögensteilung nach einer Scheidung; im Erbrecht ist die Teilung des Nachlasses gemeint.
Die Ausgleichszahlung an zu kurz gekommene Erben heißt tornas, nicht eine wörtliche Übertragung aus dem Deutschen.
Über die Aufteilung eines Nachlasses unter mehreren Erben entscheidet partilha, der Begriff, der die Erbengemeinschaft beendet und jedem sein Teil zuweist. Steht inventário, ist das Verfahren gemeint, nicht das Ergebnis. Solange man allgemein vom Auseinandersetzen spricht, ist die Wahl zweitrangig; sobald Zuteilung und Ausgleich feststehen sollen, zählt allein partilha.
Für „Erbauseinandersetzung“ bildet die automatische Übersetzung teils das Verfahren inventário ab, teils eine wörtliche divisão da herança, und der feststehende Begriff partilha bleibt liegen. Der Satz wirkt stimmig, doch Ergebnis und Verfahren geraten durcheinander, oder es steht eine Umschreibung ohne juristische Schärfe. Die Maschine trennt die Aufteilung partilha nicht sicher vom Verfahren inventário und liefert eine plausible Wahl, deren Fehler erst bei Zuteilung und Ausgleich auffällt.