Erbschein
Nimm habilitação de herdeiros für das inländische Verfahren, das die Erben feststellt, certificado sucessório europeu für den grenzüberschreitenden Nachweis in der EU und nicht certidão de herança, ein Dokument, das es so nicht gibt. Im Zweifel entscheidet, ob die Erbenstellung in Portugal selbst oder gegenüber einem anderen EU-Staat nachzuweisen ist.
Der Erbschein weist im deutschen Recht die Erbenstellung durch ein amtliches Zeugnis nach. Portugal kennt für den innerstaatlichen Gebrauch kein solches Einzeldokument, sondern die habilitação de herdeiros, ein Verfahren beim Notar oder am Balcão das Heranças, das die Erben feststellt und in einer escritura de habilitação festhält. Für grenzüberschreitende Erbfälle in der EU gibt es dagegen das certificado sucessório europeu, das europäische Nachlasszeugnis, das die Erbenstellung in einem anderen Mitgliedstaat unmittelbar belegt. Wer Erbschein wörtlich mit certidão de herança übersetzt, erfindet ein Dokument, das es nicht gibt, und verfehlt je nach Fall das Verfahren oder das europäische Zeugnis.
Erbschein ist im Inland die habilitação de herdeiros als Verfahren, nicht eine „certidão de herança“; eine so benannte Urkunde existiert nicht.
Für den EU-weiten Nachweis heißt das Gegenstück certificado sucessório europeu, das europäische Nachlasszeugnis; es ersetzt nicht die inländische habilitação, sondern wirkt in anderen Mitgliedstaaten.
Habilitação meint hier die Feststellung der Erben, nicht die „Habilitation“ im akademischen Sinn.
Ein gesperrtes Bankkonto des Verstorbenen in Portugal, eine Umschreibung im Grundbuch auf die Erben, ein Konto desselben Erblassers in Deutschland: hier trägt für Portugal die habilitação de herdeiros, für den anderen EU-Staat das certificado sucessório europeu die Aussage über die Erbenstellung. Steht certidão de herança, wird ein Dokument behauptet, das es nicht gibt. Solange man beiläufig vom Erbschein spricht, ist das folgenlos; sobald der Nachweis konkret geführt wird, kommt es auf das richtige der beiden Institute an.
Einen „Erbschein“ gibt es in Portugal nicht unter diesem Namen, und die automatische Übersetzung bildet ihn wörtlich als certidão oder certificado de herança nach, ein Papier, das es so nicht gibt. Der Satz klingt plausibel, doch je nach Fall wäre die habilitação de herdeiros oder das certificado sucessório europeu gemeint, nicht ein erfundenes Zeugnis. Die Maschine erkennt die Institutslücke nicht und übersetzt Wort für Wort, sodass der Fehler erst auffällt, wenn das angebliche Dokument bei Bank oder Grundbuchamt verlangt wird.