Vermächtnis
Nimm legado für das Vermächtnis, die Zuwendung eines bestimmten Vorteils an einen Nichterben, herança für die Erbschaft als Ganzes und legatário für den Vermächtnisnehmer. Im Zweifel entscheidet, ob ein einzelner Gegenstand zugewendet oder eine Quote am Nachlass vererbt wird.
Das Vermächtnis wendet im deutschen Recht einem Bedachten einen bestimmten Vorteil zu, ohne ihn zum Erben zu machen. Das Portugiesische nennt das legado und stellt es der herança gegenüber: Der herdeiro tritt in den Nachlass oder eine Quote ein, der legatário erhält nur den zugewendeten Gegenstand. Das legado ist eine Last der Erbschaft, die die Erben zu erfüllen haben, nachdem die Schulden beglichen sind. Wer Vermächtnis mit herança übersetzt, macht aus der Einzelzuwendung eine Erbeinsetzung und verschiebt Haftung und Umfang dessen, was der Bedachte bekommt.
Vermächtnis ist legado, nicht herança; herança ist die Erbschaft im Ganzen, legado die einzelne Zuwendung.
Der Vermächtnisnehmer ist legatário, nicht herdeiro; er erbt nicht die Quote und haftet nicht wie ein Erbe für die Nachlassschulden.
Legado meint die konkrete Zuwendung von Todes wegen, nicht das „Vermächtnis“ im übertragenen Sinn eines Lebenswerks.
Ein Testament, das einer Nichte den Schmuck und dem Sohn das ganze Haus samt Quote zuweist, unterscheidet legado und herança, denn die beiden begründen verschiedene Stellungen. Steht herança, wo ein legado gemeint ist, wird aus dem Vermächtnisnehmer plötzlich ein Erbe mit Haftung. Solange man umgangssprachlich von einem Vermächtnis spricht, ist das ohne Folgen; sobald Haftung und Umfang feststehen sollen, gehört legado geprüft.
Bei „Vermächtnis“ greift die automatische Übersetzung gern zu herança, weil beides mit dem Erbfall zu tun hat, und die Grenze zwischen Einzelzuwendung und Erbeinsetzung verschwimmt. Der Satz wirkt korrekt, doch aus dem legatário, der nur einen Gegenstand erhält, wird ein herdeiro, der in den ganzen Nachlass eintritt und für Schulden haftet. Die Maschine trennt legado und herança nicht sicher und liefert eine plausible Wahl, deren Fehler erst bei Haftung und Umfang der Zuwendung auffällt.