Berufung
Nimm istinaf, wenn ein erstinstanzliches Urteil noch einmal in Tatsachen und Recht geprüft werden soll; temyiz, wenn nur die Rechtsanwendung überprüft wird; itiraz, wenn ein Beschluss angegriffen wird und keine volle Instanz eröffnet ist. Im Zweifel entscheidet, ob die Tatsachen noch einmal auf den Tisch kommen.
Deutsch trennt Berufung und Revision, Türkisch trennt istinaf und temyiz, und die beiden Paare decken sich weitgehend. Die Berufung öffnet eine zweite Tatsacheninstanz, die Revision prüft allein, ob das Recht richtig angewendet wurde. Genauso liegt es bei istinaf vor den Bölge Adliye Mahkemeleri und bei temyiz vor dem Yargıtay. Verschieden sind allerdings die Fristen, denn der istinaf ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung einzulegen, während die deutsche Berufungsfrist einen Monat läuft. Wer „Berufung“ mit temyiz übersetzt, schickt den Mandanten gedanklich eine Instanz zu hoch und verschweigt, dass über den Sachverhalt noch einmal verhandelt wird. Der zweite Fehler sitzt tiefer, nämlich im Wortstamm: „Berufung“ heißt im Deutschen auch die Bestellung auf ein Amt und die innere Bestimmung, und beide Bedeutungen haben im Prozessrecht nichts zu suchen.
„Berufung einlegen“ heißt istinaf yoluna başvurmak oder istinaf kanun yoluna başvurmak, nicht „istinaf açmak“; ein Rechtsmittel wird nicht erhoben wie eine Klage.
Der Begriff istinaf bezeichnet einen kanun yolu und keine dava; die Fügung „istinaf davası“ ist nicht gebräuchlich.
Das Wort temyiz übersetzt Revision, nicht Berufung; wer beides gleichsetzt, nimmt dem Mandanten die zweite Tatsacheninstanz.
Das Wort itiraz steht für Beschwerde und für den Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl, nie für die Berufung.
Rechtsmittelfristen laufen, und ein falsch benanntes Rechtsmittel landet bei der falschen Instanz. Wer im Schriftsatz die zweite Tatsacheninstanz meint, aber das Wort für die Kassation setzt, verschiebt die gesamte Prüfungsdichte. Der Mandant liest dann, sein Sachverhalt werde nicht mehr verhandelt, obwohl genau das noch möglich wäre.
Automatische Übersetzung greift bei „Berufung“ oft zum Alltagswort und macht daraus eine Anrufung oder ein Amt; im Schriftsatz steht dann meslek, wo istinaf stehen müsste. Trifft sie das Prozessrecht, wählt sie temyiz, und der Text behauptet, es werde nur noch die Rechtsanwendung geprüft.