Änderungskündigung
termination with option to modify, wenn eine Kündigung mit Angebot geänderter Bedingungen gemeint ist. Change termination wäre wörtlich und ohne festen englischen Sinn. Im Zweifel entscheidet, ob die Kündigung an ein Änderungsangebot geknüpft ist.
Die Änderungskündigung ist die Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses, verbunden mit dem Angebot, es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, geregelt in Paragraph 2 KSchG. Der Arbeitnehmer kann annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und die soziale Rechtfertigung der Änderung gerichtlich prüfen lassen. Im Englischen ist termination with option to modify die stehende Fügung. Wörtlich als change termination oder amendment dismissal trifft es keinen englischen Begriff, und die Kopplung aus Kündigung und Neuangebot verschwindet dabei.
Wörtlich als change termination ist es kein etablierter Begriff, termination with option to modify verwenden.
Die Änderungskündigung ist nicht bloß Vertragsänderung, sondern Kündigung mit gekoppeltem Angebot, das Doppelte muss stehen.
Annahme unter Vorbehalt heißt acceptance under reservation of court review, nicht bloß conditional acceptance.
Prüfmaßstab ist die soziale Rechtfertigung der Änderung, nicht der Kündigung als solcher.
Bietet ein Arbeitgeber statt der Beendigung geänderte Bedingungen an, trägt die Wortwahl die Doppelnatur. Wörtlich übersetzt entsteht ein Ausdruck, den kein englischer Jurist so kennt. Grob mag conditional dismissal reichen; sobald die Kopplung an das Änderungsangebot gemeint ist, gehört termination with option to modify hin.
Zusammengesetzt landet Änderungskündigung maschinell schnell bei change termination oder amendment dismissal, im englischen Arbeitsrecht kein Begriff. Die Kopplung aus Kündigung und Neuangebot, die den Kern ausmacht, bleibt unsichtbar. Beiläufig mag es durchgehen; in einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung trägt termination with option to modify die Konstruktion.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.