Massenentlassung
collective dismissal, wenn die anzeigepflichtige Entlassung mehrerer Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit gemeint ist. Layoff meint eher die einzelne Freisetzung. Im Zweifel entscheidet, ob die Schwellen des Paragraphen 17 KSchG erreicht sind.
Eine Massenentlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber innerhalb von 30 Tagen eine gesetzlich definierte Zahl von Arbeitnehmern entlässt, gestaffelt nach Betriebsgröße, geregelt in Paragraph 17 KSchG. Sie ist bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen, außerdem muss der Betriebsrat konsultiert werden, sonst ist die Kündigung unwirksam. Im Englischen ist collective dismissal der stehende Begriff, im britischen Englisch collective redundancy. Als bloßes layoff verliert der Text das förmliche Verfahren mit Anzeige- und Konsultationspflichten und rutscht zur einzelnen Freisetzung ab.
Massenentlassung ist collective dismissal, layoff meint eher die einzelne Freisetzung.
Die Anzeige bei der Agentur für Arbeit ist mass dismissal notification, ohne sie ist die Kündigung unwirksam.
Die Schwellen des Paragraphen 17 KSchG hängen von der Betriebsgröße ab, nicht jede gemeinsame Entlassung ist Massenentlassung.
Redundancy ist im britischen Recht der übliche Begriff, dismissal for redundancy die entsprechende Handlung.
Plant ein Unternehmen die Entlassung mehrerer Beschäftigter im Restrukturierungsschritt, trägt die Wortwahl das förmliche Verfahren. Steht layoff, klingt es nach Einzelfreisetzungen. Beiläufig mag es reichen; sobald Konsultation und Massenentlassungsanzeige gemeint sind, gehört collective dismissal hin.
Maschinell wird Massenentlassung häufig zu mass layoff oder schlicht layoffs, was den Verfahrenscharakter verliert. Anzeige an die Agentur für Arbeit und Konsultation des Betriebsrats, die den Kern der deutschen Regelung ausmachen, bleiben unsichtbar. Wo nur beiläufig Personalabbau gemeint ist, geht das durch; in einem arbeitsrechtlichen Text trägt collective dismissal das Verfahren.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.