Kündigungsschutz
protection against unfair dismissal, wenn der Schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gemeint ist. Termination protection ist zu vertragstechnisch und trägt die soziale Rechtfertigung nicht. Im Zweifel entscheidet, ob die soziale Rechtfertigung der Kündigung geprüft wird.
Kündigungsschutz ist der gesetzliche Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen, geregelt vor allem im Kündigungsschutzgesetz, das eine Kündigung nur bei person-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen zulässt. Im Englischen ist protection against unfair dismissal die etablierte Fügung. Die wörtliche Näherung termination protection wirkt vertragstechnisch und lässt die soziale Rechtfertigung, den Kern der Regelung, verschwinden. Ohne unfair fehlt genau der Prüfmaßstab, an dem sich die Wirksamkeit der Kündigung entscheidet.
Kündigungsschutz ist protection against unfair dismissal, nicht bloß termination protection, ohne unfair fehlt der Prüfmaßstab.
Der Schutz nach dem KSchG greift erst nach Wartezeit und ab einer bestimmten Betriebsgröße, nicht automatisch.
Sonderkündigungsschutz für Schwangere oder Betriebsräte heißt special protection against dismissal.
Kündigungsschutzklage ist unfair dismissal claim, nicht dismissal lawsuit ohne Zusatz.
Wehrt sich ein Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage, trägt die Wortwahl den sozialen Prüfmaßstab. Steht termination protection, klingt es nach bloßer Vertragsbindung. Beiläufig mag es reichen; sobald die Prüfung nach dem KSchG gemeint ist, gehört protection against unfair dismissal hin.
Wörtlich landet Kündigungsschutz maschinell oft bei termination protection, einer Fügung nach Vertragstechnik. Der soziale Prüfmaßstab, der die deutsche Regelung ausmacht, geht dabei unter. Beiläufig mag es durchgehen; in einer arbeitsgerichtlichen Klage verschiebt es den Prüfungsgegenstand.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.