Irreführung
misleading commercial practice nach der amtlichen Fassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Auch das Verschweigen wesentlicher Informationen kann irreführen, nicht nur die falsche Angabe. Im Zweifel entscheidet, ob die Angabe geeignet ist, die geschäftliche Entscheidung zu beeinflussen.
Irreführung setzt keine Lüge voraus: Es genügt, dass eine Angabe zur Täuschung geeignet ist und die geschäftliche Entscheidung beeinflussen kann. Die amtliche englische Fassung sagt misleading commercial practice. Erfasst ist auch das Verschweigen wesentlicher Informationen, das die Verordnung als eigenen Tatbestand führt. Deception und fraud passen nicht, denn beide setzen im Englischen einen Täuschungsvorsatz oder eine Schädigungsabsicht voraus, während die Irreführung objektiv nach der Eignung zur Täuschung beurteilt wird.
Deception und fraud setzen Täuschungsabsicht voraus, die Irreführung wird objektiv nach der Eignung zur Täuschung beurteilt.
Auch das Verschweigen wesentlicher Informationen kann irreführen, nicht nur eine falsche Angabe.
Misrepresentation ist ein vertragsrechtlicher Begriff des Common Law und keine Entsprechung.
Irreführung ist eine Fallgruppe der unlauteren Handlung, nicht deren Oberbegriff.
Streiten Wettbewerber über eine Werbeaussage, kommt es nicht darauf an, ob jemand täuschen wollte. Steht deception, prüft der englischsprachige Leser einen Vorsatz, auf den es gar nicht ankommt. Für eine Marketingbesprechung nachrangig; in einer Abmahnung verschiebt es die Prüfung auf ein subjektives Element.
Irreführung trifft eine Maschine mit deception, misrepresentation oder fraud, weil das deutsche Wort nach Täuschung klingt. Alle drei setzen im Englischen ein subjektives Element voraus, das der Tatbestand nicht verlangt. Wo die Eignung zur Beeinflussung beschrieben wird, klärt sich das; in einer Vorwurfszeile wirkt der Vorwurf schwerer.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.