unlautere geschäftliche Handlung
unfair commercial practice nach der amtlichen Fassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Unlauter meint nicht unlawful im allgemeinen Sinn, sondern den besonderen wettbewerbsrechtlichen Maßstab. Im Zweifel entscheidet, ob eine geschäftliche Handlung am Lauterkeitsmaßstab gemessen wird.
Das Lauterkeitsrecht misst geschäftliche Handlungen an einem eigenen Maßstab. Die amtliche englische Fassung spricht von unfair commercial practices und unterscheidet dabei irreführende, aggressive und sonstige unlautere Handlungen. Wichtig sind die mitgelieferten Termini: Der Verbraucher trifft eine transactional decision, betroffen ist der Verbraucher oder ein anderer market participant, und der Handelnde heißt entrepreneur. Unlawful und illegal treffen dagegen die allgemeine Rechtswidrigkeit und lassen offen, dass hier ein besonderer Maßstab gilt, der auch rechtlich erlaubtes Verhalten erfassen kann.
Unlawful und illegal treffen die allgemeine Rechtswidrigkeit, das Lauterkeitsrecht hat einen eigenen Maßstab.
Die geschäftliche Entscheidung heißt amtlich transactional decision, nicht business decision.
Marktteilnehmer ist market participant, der Unternehmer im Sinne des Gesetzes entrepreneur.
Irreführende und aggressive Handlungen sind eigene Fallgruppen, nicht Synonyme für unlauter.
Wirbt ein Unternehmen mit einer Aussage, die im Ausland üblich ist, kann sie hier unlauter sein, ohne gegen ein Verbot zu verstoßen. Steht unlawful practice, sucht der Leser eine verletzte Norm und findet keine. Für eine Marktbeschreibung nachrangig; in einer Abmahnung trägt der Lauterkeitsmaßstab den Vorwurf.
Für unlautere geschäftliche Handlung liefert eine Maschine unfair business practice oder unlawful act, ohne die amtliche Fügung zu treffen. Damit wandert der Vorwurf von einem eigenen Maßstab zur allgemeinen Rechtswidrigkeit. Wo das Gesetz zitiert wird, klärt es sich; in einer frei formulierten Rüge fehlt der Anknüpfungspunkt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.