Restrukturierungsplan
restructuring plan für das Sanierungsinstrument außerhalb der Insolvenz, das eine Minderheit binden kann. Es setzt drohende Zahlungsunfähigkeit voraus, aber gerade kein eröffnetes Verfahren. Im Zweifel entscheidet, ob bereits Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.
Das Verfahren schließt die Lücke zwischen freier Sanierung und Insolvenz: Es erlaubt, einzelne Gläubigergruppen einzubeziehen und Widersprechende zu überstimmen, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Der Schuldner behält die Geschäftsführung, ein Verwalter wird nicht bestellt. Zeitlich ist das Fenster eng, denn der Zugang setzt drohende Zahlungsunfähigkeit voraus; tritt die Zahlungsunfähigkeit tatsächlich ein, ist sie dem Gericht anzuzeigen und die Fortführung gefährdet. Grundlage ist die europäische Restrukturierungsrichtlinie.
Der Zugang setzt drohende Zahlungsunfähigkeit voraus, eingetretene Zahlungsunfähigkeit ist anzuzeigen und gefährdet die Fortführung.
Ein Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet und ein Verwalter nicht bestellt.
Anders als beim Insolvenzplan können einzelne Gläubigergruppen gezielt einbezogen werden.
Scheme of arrangement bezeichnet das englische Vorbild und ist keine Entsprechung.
Sucht ein Unternehmen eine Lösung vor der Insolvenz, ist das Zeitfenster der bestimmende Faktor. Steht scheme of arrangement, unterstellt ein englischsprachiger Berater ein anderes Verfahren mit anderen Voraussetzungen. Für eine Erstberatung nachrangig; bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit ist der Weg verschlossen.
Restrukturierungsplan wirkt für eine Maschine wie eine betriebswirtschaftliche Planung, weshalb sie restructuring plan oder turnaround plan liefert. Das erste trifft, das zweite verlegt die Sache ins Beratungsgeschäft und verliert die gerichtliche Bestätigung. Wo die drohende Zahlungsunfähigkeit genannt ist, klärt es sich; in einer Projektbeschreibung wirkt der Plan unverbindlich.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.