StaRUG
Act on the Stabilisation and Restructuring Framework for Businesses als beschreibende Wiedergabe; eine eingeführte englische Kurzform gibt es nicht. Das Kürzel sollte mitgeführt werden, weil es in Dokumenten als solches erscheint. Im Zweifel entscheidet, ob eine Kurzform oder eine Erläuterung gebraucht wird.
Das Gesetz ist jung und im englischen Sprachgebrauch nicht eingeführt; anders als bei der Insolvenzordnung gibt es keine gewachsene Kurzbezeichnung. Die Praxis behilft sich mit dem deutschen Kürzel, das in Verträgen und Berichten unübersetzt erscheint, ergänzt um eine Erläuterung bei der ersten Nennung. Wer es durch eine englische Bezeichnung ersetzt, macht Dokumente schwerer auffindbar und Verweise auf Paragraphen unklar. Zu unterscheiden ist das Verfahren stets vom Insolvenzverfahren nach der Insolvenzordnung.
Eine eingeführte englische Kurzform besteht nicht, das deutsche Kürzel wird in der Praxis mitgeführt.
Das Verfahren ist kein Insolvenzverfahren, die Insolvenzordnung gilt dort nicht.
Wer das Kürzel ersetzt, erschwert das Auffinden von Paragraphenverweisen.
Pre-insolvency restructuring beschreibt die Kategorie, nicht das Gesetz.
Erwähnt ein Schuldner ein Verfahren nach dem StaRUG, ist die Abgrenzung zur Insolvenz das Erste. Steht nur restructuring act, findet ein ausländischer Berater die zitierten Vorschriften nicht. Für eine Zusammenfassung nachrangig; bei der Prüfung von Vertragsklauseln zu Insolvenzereignissen entscheidet die Unterscheidung.
Wörtlich übersetzt entsteht aus dem StaRUG ein restructuring act oder stabilisation act, was in keiner Datenbank auffindbar ist. Schwerer wiegt, dass Vertragsklauseln zu Insolvenzereignissen davon abhängen, ob ein Insolvenzverfahren vorliegt oder gerade nicht. Wo das Kürzel erhalten bleibt, klärt es sich; in einer Klauselprüfung wird ein Kündigungsrecht angenommen, das nicht besteht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.