Reverse-Charge

reverse charge
Substantiv · Juristisch

reverse charge für den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger; der Leistende weist dann keine Steuer aus. Der Empfänger schuldet die Steuer und zieht sie regelmäßig zugleich als Vorsteuer ab. Im Zweifel entscheidet, ob der Tatbestand des Übergangs erfüllt ist.

Wann welche Übersetzung
reverse charge – das Verfahren, bei dem nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.
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Warum

Wirtschaftlich ist das Verfahren oft neutral, weil der Empfänger dieselbe Steuer schuldet und abzieht; rechtlich ist es das nicht. Wer den Tatbestand übersieht und Steuer ausweist, obwohl sie nicht anfällt, schuldet den ausgewiesenen Betrag gleichwohl, und dem Empfänger steht insoweit kein Abzug zu. Umgekehrt trifft den Empfänger die Steuerschuld auch dann, wenn die Rechnung sie nicht erwähnt. Auf der Rechnung ist ein Hinweis auf den Übergang erforderlich.

Typische Fehler

Wird zu Unrecht Steuer ausgewiesen, wird sie gleichwohl geschuldet, ohne dass ein Abzug entsteht.

Die Steuerschuld des Empfängers entsteht unabhängig davon, ob die Rechnung darauf hinweist.

Auf der Rechnung ist ein Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld erforderlich.

Der Ausdruck ist auch im Deutschen gebräuchlich, die Verordnungssprache spricht vom Übergang der Steuerschuldnerschaft.

Beispiele
die Steuerschuld geht über the tax liability is reversed
Leistungsempfänger recipient of the supply
Übergang der Steuerschuldnerschaft reverse charge mechanism
Hinweis auf der Rechnung reference on the invoice
unrichtiger Steuerausweis incorrect statement of tax
Worauf es ankommt

Bezieht ein Unternehmen eine Leistung aus dem Ausland, kann die Steuerschuld auf es übergehen. Steht Steuer auf der Rechnung, obwohl der Übergang greift, zahlt das Unternehmen doppelt. Für eine Buchung nachrangig; bei einer Prüfung wird der Abzug versagt und die Steuer bleibt geschuldet.

Was die Maschine übersieht

Für das Reverse-Charge-Verfahren bleibt der Ausdruck in beiden Sprachen bestehen, weshalb eine Maschine ihn selten verfehlt. Der Fehler entsteht bei der deutschen Umschreibung: Aus dem Übergang der Steuerschuldnerschaft wird transfer of tax debt, was im Steuerenglisch nichts bezeichnet. Wo der Leistungsempfänger genannt ist, klärt es sich; in einer Rechnungsvorlage fehlt der Pflichthinweis.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.