Hausgeld
service charge contribution für die monatlichen Vorschüsse der Eigentümer auf die Kosten der Gemeinschaft. Nicht mit Wohngeld verwechseln, der staatlichen Wohnkostenhilfe. Im Zweifel entscheidet, ob ein Vorschuss der Eigentümer oder eine staatliche Leistung gemeint ist.
Das Hausgeld ist ein Vorschuss, keine Abrechnung: Beschlossen wird nach der Reform von 2020 nur noch die Höhe der Vorschüsse, und über die Jahresabrechnung wird nur noch entschieden, ob nachzuzahlen oder zurückzuerstatten ist. Die gefährlichste Verwechslung ist die mit dem Wohngeld, das eine staatliche Leistung für Haushalte mit geringem Einkommen ist und mit dem Wohnungseigentum nichts zu tun hat. Im älteren Sprachgebrauch wurde das Hausgeld allerdings selbst gelegentlich Wohngeld genannt.
Wohngeld ist eine staatliche Wohnkostenhilfe und hat mit dem Hausgeld nichts zu tun.
Das Hausgeld ist ein Vorschuss auf die Kosten, keine Abrechnung.
Beschlossen werden seit 2020 nur die Vorschüsse, über die Jahresabrechnung nur Nachschüsse oder Rückforderungen.
Rent ist die Miete und trifft die Zahlung des Eigentümers an die Gemeinschaft nicht.
Rechnet ein Käufer die laufenden Kosten seiner Wohnung, gehört das Hausgeld zu den größten Posten. Steht housing benefit, liest der ausländische Berater eine staatliche Leistung statt einer Zahlungspflicht. Für eine Grobkalkulation nachrangig; in der Finanzierungsplanung dreht es das Vorzeichen um.
Hausgeld wirkt für eine Maschine wie eine Wohnbeihilfe, weshalb sie housing benefit oder housing allowance liefert. Damit wird aus einer Zahlungspflicht des Eigentümers eine staatliche Leistung an ihn, das Vorzeichen dreht sich um. Wo der Wirtschaftsplan genannt ist, klärt es sich; in einer Kostenaufstellung steht der Posten auf der falschen Seite.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.