Schlechtleistung

defective performance
Substantiv · Juristisch

defective performance oder mal-performance, wenn die Leistung zwar erbracht, aber mangelhaft ist. Nicht mit Nichterfüllung verwechseln, wo die Leistung ganz ausbleibt. Im Zweifel entscheidet, ob die Leistung mangelhaft erbracht oder gar nicht erbracht wurde.

defective performance
die mangelhafte Erbringung der geschuldeten Leistung, die Leistung wird erbracht, entspricht aber nicht dem geschuldeten Zustand.
mal-performance
gleichbedeutender, technischer Ausdruck für dieselbe Störung, seltener im Alltag.
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Warum

Schlechtleistung liegt vor, wenn der Schuldner zwar leistet, die Leistung aber mangelhaft ist, und sie ist von der Nichterfüllung zu trennen, bei der überhaupt nicht geleistet wird. Im Englischen ist defective performance der klare Begriff, mal-performance die technische Variante. Wer Schlechtleistung nur mit bad performance oder poor performance übersetzt, bleibt im Umgangssprachlichen und verfehlt den Bezug zum Mangel, der die Gewährleistungsrechte auslöst. Der Bestand führt Mangel als defect und Gewährleistung als statutory warranty, an die die Schlechtleistung anknüpft.

Typische Fehler

Schlechtleistung ist nicht Nichterfüllung, hier wird geleistet, aber mangelhaft, dort gar nicht.

Bad performance oder poor performance sind umgangssprachlich, im Rechtssinn defective performance verwenden.

Schlechtleistung knüpft an den Mangel an, defect, und löst Gewährleistungsrechte aus.

Mal-performance ist korrekt, aber technisch, für breite Leser ist defective performance verständlicher.

Beispiele
Schlechtleistung des Unternehmers defective performance by the contractor
Rechte bei Schlechtleistung remedies for defective performance
mangelhafte Leistung defective performance
Schlechtleistung statt Nichterfüllung defective performance rather than non-performance
Haftung für Schlechtleistung liability for defective performance
Worauf es ankommt

Rügt ein Besteller, dass zwar geleistet, aber mangelhaft gearbeitet wurde, trägt die Wortwahl den Unterschied zur Nichterfüllung. Steht bad performance, klingt es nach einer bloßen Unzufriedenheit statt nach einem rechtlichen Mangel. Umgangssprachlich mag das genügen; sobald Gewährleistungsrechte daran hängen, gehört defective performance hin.

Was die Maschine übersieht

Für Schlechtleistung greift ein automatischer Übersetzer leicht zu bad performance oder poor performance, Wörtern aus der Alltagssprache. Der Bezug zum rechtlichen Mangel, der die Gewährleistung auslöst, fehlt dann. Wo nur allgemeine Unzufriedenheit gemeint ist, reicht das; in einer Mängelklausel trägt defective performance die rechtliche Bedeutung.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.