Sondereigentum
separate ownership nach der amtlichen Fassung für die Teile, die dem einzelnen Eigentümer allein gehören. Was dazugehört, ergibt sich aus der Teilungserklärung, nicht aus dem Augenschein. Im Zweifel entscheidet, ob ein Bauteil in der Teilungserklärung dem Sondereigentum zugewiesen ist.
Die Zuordnung ist folgenreich, weil sie über die Kostentragung entscheidet: Was Sondereigentum ist, bezahlt der Eigentümer allein. Die Grenze verläuft nicht dort, wo der Laie sie vermutet; Fenster und Wohnungstüren gehören regelmäßig zum gemeinschaftlichen Eigentum, obwohl sie zur Wohnung gehören. Seit der Reform von 2020 können auch Terrassen, Gärten und Stellplätze Sondereigentum sein, was zuvor nur über ein Sondernutzungsrecht möglich war. Maßgeblich ist stets die Teilungserklärung.
Fenster und Wohnungstüren gehören regelmäßig zum gemeinschaftlichen Eigentum, obwohl sie zur Wohnung gehören.
Seit 2020 können auch Terrassen, Gärten und Stellplätze Sondereigentum sein, früher nur Sondernutzungsrecht.
Private property ist umgangssprachlich und trifft die gesetzliche Kategorie nicht.
Die Zuordnung ergibt sich aus der Teilungserklärung, nicht aus der räumlichen Lage.
Streiten Eigentümer darüber, wer eine Reparatur zahlt, entscheidet allein die Zuordnung in der Teilungserklärung. Steht private property, prüft der ausländische Berater den Augenschein statt der Urkunde. Für eine Mängelanzeige nachrangig; bei der Kostenverteilung geht es um erhebliche Beträge.
Für Sondereigentum liefert eine Maschine private property oder special property, beides ohne Halt in der amtlichen Fassung. Dass es sich um eine gesetzliche Kategorie handelt, an der die Kostentragung hängt, trägt keine dieser Fassungen. Wo die Teilungserklärung genannt ist, klärt es sich; in einer Mängelliste wird nach dem falschen Maßstab zugeordnet.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.