Sicherungsübereignung

transfer of ownership by way of security
Substantiv · Juristisch

transfer of ownership by way of security für die Übereignung zur Sicherheit ohne Besitzwechsel, in der Praxis auch security transfer of title. Der Sicherungsnehmer wird Eigentümer, ohne die Sache zu erhalten. Im Zweifel entscheidet, ob Eigentum übergeht oder nur ein Sicherungsrecht entsteht.

transfer of ownership by way of security
die Übereignung einer beweglichen Sache zur Sicherheit, bei der die Übergabe durch ein Besitzmittlungsverhältnis ersetzt wird.
security transfer of title
dieselbe Konstruktion, in der englischsprachigen Rechtsvergleichung und Kanzleipraxis verbreitet.
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Warum

Bei der Sicherungsübereignung wird der Sicherungsnehmer Volleigentümer, während der Sicherungsgeber die Sache weiter nutzt; die Übergabe ersetzt ein Besitzmittlungsverhältnis, das die amtliche Fassung als constructive delivery umschreibt. Ein Register gibt es nicht, die Sicherheit bleibt für Dritte unsichtbar. Genau daran scheitern die naheliegenden englischen Vergleiche: Der amerikanische security interest und die englische floating charge sind registrierte Sicherungsrechte ohne Eigentumsübergang, mit ganz anderen Publizitäts- und Insolvenzfolgen.

Typische Fehler

Security interest nach amerikanischem Recht ist ein registriertes Sicherungsrecht ohne Eigentumsübergang und keine Entsprechung.

Floating charge erfasst einen wechselnden Vermögensinbegriff, kann nur von Gesellschaften bestellt werden und wird registriert.

Chattel mortgage ist eine funktionale Näherung aus anderen Rechtsordnungen, keine deckungsgleiche Fassung.

Das Besitzkonstitut heißt amtlich constructive delivery, nicht constructive possession.

Beispiele
zur Sicherheit übereignen to transfer ownership by way of security
Besitzkonstitut constructive delivery
Sicherungsgeber security provider
Sicherungsnehmer security taker
Raumsicherungsvertrag blanket security agreement covering stock in a defined space
Worauf es ankommt

Übereignet ein Unternehmen seinen Maschinenpark zur Sicherheit und behält ihn im Betrieb, muss die Übersetzung die Eigentumslage zeigen. Steht security interest, hält ein amerikanischer Prüfer die Sicherheit für registrierungsbedürftig und sucht die Eintragung. Für eine Bilanzfußnote nachrangig; in der Insolvenz entscheidet der Unterschied über Aussonderung oder Absonderung.

Was die Maschine übersieht

Sicherungsübereignung baut eine Maschine wörtlich zu security transfer oder greift zum vertrauten security interest des amerikanischen Rechts. Beide Fassungen verschweigen, dass hier tatsächlich Eigentum übergeht und kein Register geführt wird. Wo das Besitzmittlungsverhältnis erwähnt ist, klärt sich die Lage; in einer Sicherheitenliste wirkt sie wie ein registriertes Pfandrecht.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.