Untervollmacht
sub-authority oder sub-power of attorney, wenn ein Bevollmächtigter seine Vollmacht auf einen weiteren überträgt. Sie reicht nicht weiter als die Hauptvollmacht. Im Zweifel entscheidet, ob eine abgeleitete, von der Hauptvollmacht abhängige Vollmacht gemeint ist.
Eine Untervollmacht liegt vor, wenn ein Bevollmächtigter die ihm erteilte Vertretungsmacht ganz oder teilweise auf einen weiteren Bevollmächtigten überträgt, und sie ist von der Hauptvollmacht abgeleitet und durch deren Umfang begrenzt. Im Englischen ist sub-authority oder sub-power of attorney richtig, delegated authority betont die Weitergabe. Wichtig ist, dass die Untervollmacht nicht weiter reichen kann als die Hauptvollmacht und mit ihr erlischt. Wer sie wörtlich als under-power übersetzt oder mit der Hauptvollmacht gleichsetzt, verfehlt, dass es sich um eine abgeleitete, abhängige Vertretungsmacht handelt.
Untervollmacht ist sub-authority, nicht under-power, die wörtliche Übersetzung ist unüblich.
Die Untervollmacht kann nicht weiter reichen als die Hauptvollmacht, aus der sie abgeleitet ist.
Mit dem Erlöschen der Hauptvollmacht erlischt in der Regel auch die Untervollmacht.
Delegated authority betont die Weitergabe, sub-authority die abgeleitete Stellung, je nach Kontext wählen.
Überträgt ein Bevollmächtigter seine Vollmacht auf einen weiteren, trägt die Wortwahl, dass diese abgeleitet und begrenzt ist. Steht bloß power of attorney, bleibt offen, ob es die Haupt- oder die abgeleitete Vollmacht ist. Grob mag delegated authority reichen; sobald die Abhängigkeit von der Hauptvollmacht zählt, gehört sub-authority hin.
Untervollmacht setzt ein automatischer Übersetzer gern wörtlich zu under-power zusammen oder gibt sie schlicht als power of attorney wieder. Dass es sich um eine abgeleitete, von der Hauptvollmacht abhängige Vollmacht handelt, geht dabei verloren. Wo der Zusammenhang das klärt, mag es durchgehen; in einer Vollmachtskette trägt sub-authority die abgeleitete Stellung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.