Vertretung ohne Vertretungsmacht
unauthorised agency oder acting as a falsus procurator, wenn jemand ohne Vollmacht im fremden Namen handelt. Das Geschäft ist schwebend unwirksam und hängt von der Genehmigung ab. Im Zweifel entscheidet, ob die Vertretungsmacht fehlte.
Wer im Namen eines anderen handelt, ohne die dafür nötige Vertretungsmacht zu haben, ist Vertreter ohne Vertretungsmacht, und das Geschäft ist nach Paragraph 177 BGB schwebend unwirksam, bis der Vertretene es genehmigt. Verweigert er die Genehmigung, haftet der Handelnde dem Geschäftspartner nach Paragraph 179 BGB. Im Englischen ist unauthorised agency oder agency without authority richtig, der lateinische falsus procurator ist unter Juristen geläufig. Wer das wörtlich als representation without power of representation übersetzt, trifft keinen üblichen Begriff und verfehlt, dass die Wirksamkeit an der Genehmigung des Vertretenen hängt.
Wörtlich als representation without power of representation ist es unüblich, unauthorised agency oder falsus procurator verwenden.
Das Geschäft ist nicht nichtig, sondern schwebend unwirksam und durch Genehmigung heilbar.
Der Vertreter ohne Vertretungsmacht haftet bei verweigerter Genehmigung nach Paragraph 179, das ist keine bloße Formalie.
Unauthorised agent meint das Fehlen der Vertretungsmacht, nicht ein unerlaubtes Verhalten im Strafsinn.
Schließt jemand einen Vertrag im Namen einer Firma, für die er gar nicht bevollmächtigt ist, trägt die Wortwahl die schwebende Unwirksamkeit. Wörtlich übersetzt entsteht ein Ausdruck, den kein englischer Jurist kennt. Grob mag unauthorised agency reichen; sobald der Text juristisch genau sein soll, ist der falsus procurator eindeutig.
Wörtlich übersetzt wird Vertretung ohne Vertretungsmacht zu representation without power of representation, einer Fügung ohne festen englischen Sinn. Dass das Geschäft schwebend unwirksam ist und von der Genehmigung abhängt, bleibt verborgen. Grob geht das durch; in einem Vertrags- oder Haftungstext trägt unauthorised agency oder der falsus procurator die Rechtslage.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.