Anzeige
Die Anzeige in der Zeitung ist die annonce, die Werbeanzeige auch publicité. Die Anzeige bei der Polizei ist die plainte, und die Anzeige am Gerät der affichage.
Vier Anzeigen, die nichts verbindet außer dem deutschen Wort. Die annonce sucht Mieter und Käufer, in den petites annonces. Die plainte bringt einen Sachverhalt zur Polizei, porter plainte contre X auch gegen Unbekannt. Der affichage zeigt Werte auf dem Display, und die publicité wirbt großformatig. Wer eine Wohnung per plainte inseriert, zeigt den Vermieter an statt die Wohnung.
„Anzeige erstatten“ heißt porter plainte, nie „mettre une annonce“ im rechtlichen Sinn.
„eine Anzeige aufgeben“ ist passer oder publier une annonce.
die Fehleranzeige am Gerät ist le message d'erreur oder l'affichage d'erreur.
Immobilienportal, Polizeiwache, Bedienfeld: annonce, plainte, affichage, drei Orte, drei Wörter. Die Zeile Anzeige gegen unbekannt gehört zur plainte contre X, und wandert sie in die petites annonces, sucht jemand per Inserat nach einem Täter.
Kontextblind pendelt die Automatik bei „Anzeige“ zwischen annonce und publicité, und die Strafanzeige gerät zur Kleinanzeige: aus der Anzeige gegen den Nachbarn wird eine annonce contre le voisin, ein Inserat gegen den Nachbarn, und der strafrechtliche Schritt verschwindet aus dem Text.